Italien Fahranfänger Tempolimit auch mit deutschem Führerschein?
Moin. Ich habe seit letztem Jahr meinen PKW Führerschein. Dieses Jahr im Sommer geht es für mich mit dem Auto nach Italien. Ich habe im Internet viele Wiedersprüche bezüglich speziellen Tempolimits gelesen. Manche sagen das gilt immer in den ersten 3 Jahren ab Erhalt des Führerscheins und manche sagen das gilt nur für Leute mit italienischen Führerschein bzw Kennzeichen. Was ist denn jetzt richtig bzw wie kontrollieren die das? Wird das überhaupt kontrolliert?
MfG Flo :D
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Tempolimit und die PS-Grenze gelten glaube ich nur für Fahranfänger mit italienischem FS. In Art. 117 Abs. 2 und 2/ der italienischen der italienischen StVO stehen Tempolimit und PS-Grenze, in Abs. 5 wo geregelt wird was bei einem Verstoß passiert steht jedoch nur was passiert, wenn italienische Fahranfänger dagegen verstoßen. Von Ausländern steht da kein Wort.
Hier mal eine deutsche Übersetzung zum Nachesen: https://www.auto-motor-und-sport.de/static-download/news/10631730/StVO_Nov21.pdf
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Die gelten anscheinend für alle. Zumindest wird das durch ADAC und ÖAMTC so beschrieben und würde auch Sinn ergeben - Promillegrenzen gelten beispielsweise auch für alle Fahranfänger, nicht nur im Inland.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/fahranfaenger/
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Nein, das ist falsch. Leider stehen auf solchen viele Falschinformationen, vorallem in Sachen Ausland. Leider werden auch keinerlei Quellen angegeben. Dafür wird aber schön Werbung für die eigenen Produkte gemacht.
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Das gilt nur für italienische fahranfänger, steht auch so im Gesetz.
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ADAC hat nichts mit den italienischen Gesetzen zu tun. Es steht im italienischen Gesetz.
"Il titolare di patente di guida italiana che, viola le disposizioni di cui ai commi 2 e 2-bis è soggetto alla sanzione amministrativa del pagamento di una somma da euro 165 a euro 660. La violazione importa la sanzione amministrativa accessoria della sospensione della validità della patente da due ad otto mesi, secondo le norme del capo I, sezione II, del titolo VI" http://www.patente.it/normativa/articolo-117-cds?idc=376
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soweit ich weiß, gilt das nicht für uns. Falls schon hab ichs auch immer falsch gemacht
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tinkerbell263/1690979467395_nmmslarge__435_0_1080_1080_aa03b1969849bdf9c501895fb47052be.png?v=1690979468000)
Nein. Es gelten in dem Fall die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Darf ich fragen, woher du das weißt? Der ADAC sagt nämlich was anderes und auch logisch würde das Sinn ergeben, dass die Regel für alle Fahranfänger gibt - ist ja mit Promillegrenzen auch nicht anders.
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Codice della strada art. 117:
https://www.patente.it/normativa/articolo-117-cds?idc=376
Ist jetzt direkt auf italienisch, damit die Quelle wirklich korrekt ist. Im letzten Absatz steht es, dass es sich auf den italienischen Führerschein (Patente italiana) bezieht.
Zudem steht geschrieben, dass sich die Regelung nicht auf Fahrer bezieht, die einen Beifahrer mit 3+ Jahren Führerschein unter 65 Jahren bei sich haben.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mariiaaca/1581976708777_nmmslarge__0_0_810_810_12544cf234f970e21ef78e5fb80868ba.jpg?v=1581976709000)
Danke dir, dafür reicht mein Italienisch sogar noch ;)
Ich habe das beim ADAC sowie ÖAMTC nämlich anders gelesen und habe mich daher gewundert!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also um auf Nummer sicher zu gehen für mich als deutscher Fahranfänger auch 130 auf der Autobahn, richtig?
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Darf ich fragen, wo das steht? Der ADAC sagt was anderes.