Ist "Pflegefall" eine strafbare Beleidigung?

4 Antworten

Es ist nicht das Wort allein, das eine Beleidigung, besser gesagt eine Diffamierung darstellt. Es ist der herabwürdigende Gebrauch des Wortes. Die Herabwürdigung muss den Angesprochenen in seinem gesellschaftlichen Ansehen herabwürdigen. So kann bereits das Duzen eines Polizeibeamten eine Beleidigung darstellen. Das "Du" als sich ist ja harmlos, aber durch das Duzen wird die Amtsperson in ihrer Funktion herab gewürdigt auf das Niveau des Sprechers.

Natürlich kann das eine Beleidigung wein, wenn es als solche gemeint ist, ist es auch eine.

Es gibt in Deutschland keine Liste mit Wörtern, die strafbar sind.

Entscheidend ist, ob zwischen Opfer und Täter eine für beide Seiten erkennbare Beleidigung stattgefunden hat.

Wenn der Begriff "Pflegefall" in herabweisender Art geäußert wurde und das Opfer es auch so empfunden hat, ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.