Ist es zulässig, in Social Media ein Foto von mir zu zeigen, das in meinem Ausschnitt gemacht wurde?

4 Antworten

Ob es zulässig ist, ein Foto von dir, das bei einer Party in deinem Ausschnitt gemacht wurde, in den sozialen Medien zu veröffentlichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1.Recht auf das eigene Bild: In Deutschland und vielen anderen Ländern hast du das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass Fotos, auf denen du klar erkennbar bist, grundsätzlich nur mit deiner Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei Veranstaltungen, die als "Ereignisse der Zeitgeschichte" gelten, oder wenn es sich um eine größere Gruppe handelt, bei der du nicht im Fokus stehst.

2.Öffentliche Veranstaltungen: Wenn die Party in einem öffentlichen Raum stattgefunden hat, könnte dies als eine öffentliche Veranstaltung betrachtet werden. Dennoch bleibt dein Recht am eigenen Bild bestehen, und Fotos, die dich in einer peinlichen oder unvorteilhaften Situation zeigen, dürfen ohne deine Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.

3. Einwilligung: Wenn du den Fotos im Vorfeld zugestimmt hast oder deutlich gemacht hast, dass du mit der Veröffentlichung einverstanden bist, dann wäre es zulässig, die Bilder zu posten. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung könnte dies jedoch eine Verletzung deines Persönlichkeitsrechts darstellen.

4. Mehrere Personen auf dem Foto: Wenn du auf einem Gruppenfoto mit mehreren Personen zu sehen bist und nicht im Mittelpunkt stehst, könnte das Bild unter bestimmten Umständen ohne ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht werden. Allerdings kann es immer noch problematisch sein, wenn du gegen die Veröffentlichung bist.

Falls du mit der Veröffentlichung nicht einverstanden bist, kannst du verlangen, dass das Foto entfernt wird. Sollte die Person sich weigern, das Foto zu löschen, könntest du rechtliche Schritte einleiten. Es ist in solchen Fällen auch immer ratsam, zuerst das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Woher ich das weiß:Hobby – Eine Mischung aus Eigene Erfahrung und Recherche

Kollegium 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 11:44

Ich bin da zusammen mit anderen Personen drauf. Ich beugen mich gerade über etwas , so dass man eine Brust praktisch nackt sehen kann, da ich keinen BH trug.

1

Du hast das recht am eigenen Bild, und daher darf so ein Bild nur mit deiner Zustimmung veröffentlicht werden.

Hey,

Wenn das Bild mit deinem Einverständnis veröffentlicht wird, dann ist das natürlich zulässig.

Ausnahme : es verstößt gegen Nutzungsbedingungen der Plattform, auf der es veröffentlicht wurde.

LG


Kollegium 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 11:37

Ich habe kein Einverständnis gegeben.

2

Als Teil größerer Menschenansammlungen in der Allgemeinheit bedarf es keiner Zustimmung.