Ist es Pflicht sich frühere Studienleistungen anerkennen zu lassen?

2 Antworten

Normalerweise ist es ja der Wunsch eines/einer jeden Studierenden, sich Studienleistungen anrechnen zu lassen, um Zeit und damit Geld zu sparen. Wenn es nur um studienbegleitende Nachweise geht (z.B. Seminarscheine), spielt die Note ja in aller Regel keine Rolle, so dass eine erneute Ablegung der Scheinprüfung nicht sinnvoll wäre. In deinem Fall - Wiedereinstieg in denselben Studiengang an der bisherigen oder einer anderen Hochschule - halte ich es aber für zwingend, dass Studien- und Prüfungsleistungen sozusagen "von Amts wegen" anerkannt werden. Das ergibt sich meines Erachtens schon durch den Umkehrschluss, wonach nicht bestandene Prüfungen immer angerechnet werden müssen. Das gilt natürlich nur für identische Studiengänge, nicht unbedingt für ähnliche Studiengänge. Ich kann dir das allerdings nicht verbindlich sagen, da ich die (von dir nicht genannte) Hochschule und ihre prüfungsrechtlichen Regelungen nicht kenne. Am besten rufst Du dort das Prüfungsamt an oder - wenn Du es weniger "amtlich" willst - die dortige Zentrale Studienberatung. Was ich nicht rate, wäre dein bisheriges Studium ganz zu verschweigen. Im Zeitalter der umfassenden Vernetzung geht so etwas meist schief.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet

Dantree 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 18:54

Nein, natürlich. Verschwiegen habe ich das auch bei der Bewerbung nicht. Ich möchte aber einiges Wissen wiederholen und nicht direkt in höhere Kurse einsteigen.

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Nein, musst du nicht, aber wenn du BAföG beziehst, solltest du es tun, da es sonst Probleme gibt.