Ist es ok wenn meine Unterschrift so aussieht, und ist es für euch lesbar?

Unterschrift  - (lesen, Unterschrift)

11 Antworten

Eine Unterschrift ist IMMER so OK, wie sie ist. Sie muss auch nicht "leserlich" sein, sondern ist einfach deine ganz individuelle Signatur :-))

Es ist okay wie die Unterschrift aussieht, aber lesbar ist sie für mich nicht.

Sieht gut aus :) lesbar muss sie nicht sein, sondern immer gleich!

Ich finde eine Unterschrift sollte auch teilweise lesbar sein jedoch mit Schnörkel. An Deiner Unterschrift ist gar nichts lesbar, daher kann man nicht auf Dein Namen schließen und daher unbrauchbar, e sei denn Du willst Arzt oder Professor werden. 

lesbar nicht.  Als Unterschrift okay....sieht aber wie ein sehr kurzer Name aus.

Hast du deinen Namen geschrieben oder nur ein Krakelzeichen gemacht? 
Letzteres zählt nicht.


Burton385 
Beitragsersteller
 16.09.2016, 14:33

Ist mein Name nur abgekürzt (Mtr.)

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Caila  16.09.2016, 14:47
@Burton385

Ach so. Du weißt das es dann aber ungültig ist oder.

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NotYourDarling  16.09.2016, 16:29

ist es meines wissens nicht.... selbst wenn du micht lesen uns schreiben kannst musst du ab uns an unterschreiben, da kannst du auch einfach ein dreieck mit kreuz drin malen. das entscheidende ist, das es nachweisbar deine Unterschrift ist. Also das du das Schriftstück gekennzeichneten hast....

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Caila  16.09.2016, 21:11
@NotYourDarling

Nun die Rechtslage ist da etwas anders.

Dort sind folgende Anforderungen vorhanden ab wann eine rechtsgültige Unterschrift vorliegt.

Es muss sich bei der Unterschrift um einen Schriftzug handeln, der
– individuell ist,
– sich als Wiedergabe eines Namens darstellt,
– die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnend und
– die Absicht zu entnehmen ist, eine volle Unterschrift zu leisten.

Zudem soll die Unterschrift aus mehr als einem Buchstaben bestehen.
Unterschriften, welche aus nur einem einzigen Buchstaben bestehen, sind nicht individuell. 

Ebenso genügt eine Wellenlinie nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, da eine solche Linie in der Regel die Identität des Unterschreibenden nicht ausreichend kennzeichnet.

Ausnahme bestätigt hier nur eine notarielle Beglaubigung.

Im übrigen muß der Name soweit erkennbar sein das Andeutungen von Buchstaben erkennbar sind. Lediglich voll lesbar muß er nicht sein.

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