Ist es legal sog. Vorbehaltsfilme zu gucken (Ich würde mir gerne mal den Film "Kolberg" anschauen ist das erlaubt)?

3 Antworten

"Der Film wurde nach 1945 in allen vier Besatzungszonen verboten und ist bis heute ein Vorbehaltsfilm. 1965 kam der Film unter dem Titel Kolberg – Der 30. Januar 1945 neu in die Kinos. Die Neufassung war mit dokumentarischen Einschüben versehen, die dem Publikum an den entsprechenden Stellen die Parallelen zur nationalsozialistischen Propaganda deutlich machen sollten. Im Begleitmaterial wurde Veit Harlan mit unwahren Behauptungen zur Entstehung des Films zitiert (angebliche direkte Weisung Hitlers, Verschweigen der Vorlage von Paul Heyse), zur Zahl der Statisten (angeblich 187.000 Mann oder 18 Wehrmacht-Divisionen) und zum historischen Hintergrund (angebliche Besetzung Kolbergs durch die Franzosen nach dem Tilsiter Frieden), die seither in anderen Veröffentlichungen ungeprüft weitergegeben werden. Der Film wurde nach kurzer Zeit infolge zahlreicher Proteste abgesetzt.

Der Fernsehsender ARTE zeigte die Originalfassung des Films am 22. März 1998 anlässlich eines Themenabends zu Heinrich George im Anschluss an eine Dokumentation zu seiner Entstehungsgeschichte.

Kolberg kann nur mit Zustimmung der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung gezeigt werden. Die Stiftung stellt für die Interessenten „Arbeitsmaterialien“ zur Verfügung, die sich auf das Begleitmaterial von 1965 stützen. Im Text wird die unwahre Behauptung vom „anschließenden Einzug der Franzosen“ in Kolberg nach dem Ende der Belagerung wiederholt."

(https://de.wikipedia.org/wiki/Kolberg_(Film))

Den Wiki-Artikel über Vorbehaltsfilme verstehe ich so, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, diese Filme zu sehen oder zu zeigen. (Sonst hätte er ja auch bei ARTE nicht laufen können.) Aber die Inhaber der Vorführungsrechte zeigen sie eben nicht, bzw. nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Du also z. B. eine Gruppe (Schulklasse, Verein, Kirchengemeinde o. ä.) findest, die sich diesen Film im Rahmen politischer Bildung ansehen möchte, sollte das - auf Antrag und mit dem entsprechenden Begleitprogramm - möglich sein.

Denke das sehen ist nicht Illegal aber der besitz und vielleicht wie man die den bekommen hat. Obwohl man die ja einfach im I-net runterladen kann.