Ist eine Konfirmation für einen Religionslehrer zwingend notwengig?

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Interessante Fragestellung - nicht alltäglich!

Wenn du den Pfarrer fragst, wird der sich wohl auch erst mal kundig machen müssen. Im allgemeinen sind die meisten ev. Kirchenmitglieder getauft (Bedingung) und auch konfirmiert(Selbstläufer). Ich kann mir nicht vorstellen, der Kirche als Ungetaufter anzugehören - das macht ja kaum Sinn. Man geht demnach wahrscheinlich davon aus, daß diese Parameter selbstverständlich erfüllt sind und sieht keinen Anlaß, dies auch nachzuprüfen. Nehme ich jedenfalls mal an. Beides, Taufe und Konfirmation sagen ja leider gar nichts über den Grad echter Glaubenstreue aus, geprüft wirst du ja durch dein Examen, zumindest auf deinen Wissensstand hin.

Das sind so meine Überlegungen - es wäre ja interessant, wenn man ausgerechnet bei dir Nachforschungen anstellen sollte. Das könnte höchstens der Fall sein, wenn dich einer "anklagt", du seist ja gar nicht konfirmiert, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich glaube nicht, daß das Erfordernis, konfirmiert zu sein, kirchenrechtlich irgendwo festgeschrieben ist als Bedingung für Religionslehrer. Wenn du etwas definitiv in Erfahrung gebracht hast, wäre ich - rein aus Interesse - dankbar für eine Mitteilung.


helmutwk  02.11.2013, 11:40

Man geht demnach wahrscheinlich davon aus, daß diese Parameter selbstverständlich erfüllt sind

Nö, die Kirchenmitgliedschaft wird schon überprüft, und wenn einer erst mit 23 einer Kirche eintritt, werden die schon genauer hinschauen, wie das mit Taufe und Konfirmation ist. Zur Zeit ist er ja kein Kirchenmitglied.

. Beides, Taufe und Konfirmation sagen ja leider gar nichts über den Grad echter Glaubenstreue aus

Das schon, trotzdem sind sie aus Sicht der EKD wichtig. Ohne Taufe und Konfirmation bzw. Taufunterricht keine Mitgliedschaft, wobei das mit dem Taufunterricht je nach Umständen auch flexibel gehandhabt werden kann.

geprüft wirst du ja durch dein Examen, zumindest auf deinen Wissensstand hin.

Das Examen ist ne staatliche Prüfung, er wird auch die "Bekenntnisschriften" der jeweiligen Landeskirche (außer das ist eine, die keine hat, wie die ev.Kirche der Pfalz) "unterschreiben" müssen und versprechen, gemäß der Bibel zu predigen. Ähnlich wie ein Pfarrer.

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helmutwk  02.11.2013, 11:46
@helmutwk

Ups, freudscher Verschreiber: natürlich wird er nicht versprechen müssen, gemäß der Bibel zu predigen, sondern gemäß der Bibel zu lehren. Er will ja Lehrer werden und nicht Pfarrer.

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Mit der Konfirmation tritt man der Kirche bei. Das muss man aber nicht im Jugendalter machen, da es ein Leben lang gemacht werden kann.

Aber davon abgesehen muss man nicht gläubig sein, um theologie zu studieren und Religion zu unterrichten.

Hat jemand eine Ahnung, oder einen Tipp, wo man sich informieren kann?

Die ev. Kirchen haben Eintrittsstellen eingerichtet.

Aber wenn du es genau wissen willst: als Religionslehrer musst du von der entsprechenden Kirche akzeptiert werden. Mindestvoraussetzung ist, dass du zu einer Kirche gehört,m deren Mitglieder den entsprechenden Religionsunterricht (ev. bzw. kath.) ausüben dürfen, neben der rkk bzw. den evangelischen Landeskirchen kommen auch noch Kirchen in Frage, mit denen es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Welche das sind, könnte vom Bundesland abhängen, in dem du Lehrer werden willst.

Also tritt einer entsprechenden Kirche bei, und was die beim Eintritt genau verlangt, wirst du dann erfahren. Vermutlich wird es bei einer evangelischen Landeskirche nicht "Konfirmation" heißen, zumal du mit deinem Studium schon genügend "Konfirmationsunterricht" bekommen hast ;) aber ein klärendes Gespräch wird es mindestens sein.

Siehe auch den Hinweis von capi89 auf die Vocationsordnungen.

Bei den ev. Landeskirchen gehört es einfach dazu, dass "passiv" getaufte Kinder ihren Glauben später "aktiv" mit der Konfirmation bestätigen und gleichzeitig als "Erwachsene" in das Gemeindeleben aufgenommen werden. Wenn du schon Religion studierst, solltest du das eigentlich bereits wissen.

Was hindert dich eigentlich diesen Akt der Konfirmation nachzuholen, wenn du dein Glaubensbekenntnis guten Gewissens aussprechen kannst? - Ich verstehe diesbezüglich deine Frage nicht. - Fühlst du dich etwa zu alt, um die Rechtmäßigkeit der an dir vollzogenen Taufe durch dein heutiges Glaubensbekenntnis zu bestätigen?

Darüber solltest du noch einmal nachdenken. - Dann brauchst du auch hoffentlich nicht mehr öfters zu beanstanden und neu zu fragen. Ein Untugend in meinen Augen.


BaruchXX  29.10.2013, 10:07

auweia, cherami, Untugend? Das ich nicht lache.

Aber danke für deine Schützenhilfe für mich, der ich ein Gegner der Kindertaufe bin. Als Säugling hatte der Fragesteller gar keine Möglichkeit, sich gegen die Mitgliedschaft in dieser Kirche zu wehren.

Und die Konfirmation ist als Bestätigung der "REchtmäßigkeit der Taufe" auch mehr als fragwürdig, da sie in einem sehr jugendlichen Alter zum festgelegten Zeitpunkt stattfindet, wo "alle es tun" und bei einem traditionellen Familienfest viele Geschenke zu erwarten sind. Natürlich kalkuliert man mit der Trägheit der Menschen, die es später "lassen, wie es ist", statt aktiv auszutreten. Allerdings hat sich das Blatt heutzutage etwas gewendet und viele kehren einer Religion, hinter der sie nicht stehen können, den Rücken.

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marylinjackson  29.10.2013, 14:33
@BaruchXX

Ist es nicht so, dass ein Konfirmand bereits 14 jahre alt ist und somit frei bestimmen kann, welcher Religion er angehören will?

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cherami  29.10.2013, 17:06
@BaruchXX

@BaruchXX

auweia, cherami, Untugend? Das ich nicht lache.

Verstehe diese Reaktion nicht. - Was ist daran lächerlich, dass ich die Vorgehensweise des Fragestellers eigene Fragen wieder löschen zu lassen, nur weil ihm die Antworten nicht gefallen, als Untugend bezeichne? - Findest du das eigentlich selbst gut?

Außerdem will ich dir und deinen Thesen keine "Schützenhilfe" leisten. Ich antworte nur auf das Problem des Fragestellers angesichts seiner ev. Taufe und der Regeln der ev. Landeskirchen.

Ich teile auch nicht deine weiteren Spekulationen über die "Trägheit der Menschen später auszutreten". Das sind schlicht deine Unterstellungen. Und das sage ich sogar, obwohl ich selbst ein Gegner der Kindertaufe bin.

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Das musst Du in der Vokationsordnung der Landeskirche nachlesen, in deren Kirchengebiet Du später unterrichten möchtest. Zwingende Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche oder einer anerkannten Freikirche. Die Vocatio wird Dir von der Landeskirche erteilt, in deren Gebiet Du unterrichten möchtest. Diese ist zwingend notwendig, da nach Art. 7 GG der Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft" zu erteilen ist. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Vocatio (kirchliche Lehrerlaubnis) zu bekommen, ist in den o.g. Vokationsordnungen festgelegt.