Ist die Frau verpflichtet dem Mann ein Essen zu zubereiten?
Wenn man verheiratet ist? Und der Mann muss nie einen Finger am Kochtopf/Haushalt rühren!!!
25 Antworten
Ja selbstverständlich ist die Frau verpflichtet! Das sollte doch wirklich eine Selbstverständlichkeit sein. Der Mann arbeitet und bringt das Geld nach Hause. Warum sollte er dann im Haushalt noch was machen? Das Mindeste ist wohl, dass er ein schmackhaftes warmes Essen verlangen kann, wenn er heimkommt. Sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern ist ja so viel Arbeit auch nicht. Eine Frau sollte froh sein, wenn sie einen liebevollen Mann hat, der für sie sorgt und es sollte ihr Freude bereiten, wenn sie ihm dienen kann!
Was ist denn das, bitte schön, für eine Antwort ?? In welchem Jahrhundert lebst du denn ??
lach Wandpilz hatte Recht. XY - ich bin's alles ist gut, habe nicht über Nacht meinen Verstand einkochen lassen - aber ich fand die Frage so herrlich dumm, da konnte ich nicht an mich halten. Ich lieeebe solche Reaktionen. Das nächste Mal warte ich aber mit dem Dank an den Pilz noch etwas länger... ;-D
Wenn sie aber keinen liebevollen sondern aggressiven mann hat der dauernd über das Essen motzt???
Hi, also verpflichtet ist man zu nichts aber nehmen wir mal an, der Mann geht den ganzen Tag arbeiten und die Frau ist zu Hause. Ist es dann nicht selbstverständlich, dass sie dann das Essen kocht? Warum denn nicht? Wenn sie mal keine Lust hat auch o.k. aber generell hat man als Hausfrau eine gewisse Verpflichtung, es ist ein Job den man zu erfüllen hat wie in der "normalen Arbeitswelt" doch auch?. Anders wenn beide berufstätig sind, da sollte jeder seinen Teil zur Hausarbeit beitragen. Ich denke mal innerhalb einer Partnerschaft sollte es möglich sein miteinander zu sprechen und Kompromisse zu finden. Es kann ja auch sein, dass die Frau nicht kochen kann oder nicht möchte, der Mann das Kochen aber liebt, dann liegt die Antwort klar auf der Hand, also, gemeinsam einen Weg finden wie es für beide am angenehmsten ist!
Genau meine Meinung die erste vernünftige,ernst gemeinte Antwort...danke an XCarpediemX.. habe mir hiermit viel Schreiberei erspart..und schließe mich deiner Meinung an...LG an alle
Ich bedanke mich recht herzlich bei dir Simone, LG Carpediem
Bei manchen Antworten hat man den Eindruck, dass für manche Männer die Zeit wohl endgültig stehen geblieben ist. Was ist z.B. wenn die Frau krank wird und 3 kleine Kinder sind zu versorgen? Weiterhin auf dein warmes Mittagessen bestehen? Da werden sich wohl manche Herren der Schöpfung mal selbst in Bewegung setzen müssen und von ihrem hohen Pferd absteigen. Die Basis einer Familie bzw. Ehe ist wohl Liebe und Zuneigung. Damit heben sich dämliche Fragen förmlich auf. Klugscheisserei? Nö! Ich praktiziere das Thema Ehe seit 40 Jahren mit allen Höhen und Tiefen. Nebenbei haben wir beide 4 Kinder mit viel Liebe und Geborgenheit groß gezogen. Klappt auch heute noch, wetten ?
Mach es doch so: Koch schön für ihn. Alles Andere kann er machen. Putzen, waschen, bügeln, Fenster putzen und und und .......vielleicht habt ihr ja noch einen großen Garten, da kann er dann den Ausgleich für die leichte Hausarbeit schaffen!!!!!!
Nein - diese Verpflichtung besteht nicht, allerdings ist es ein sehr altes tradionelles Bild: Der Mann ernährt die Familie und die Frau sorgt sich um Heim und Kinder. Es gibt viele Männer , die so großgeworden sind und es gar nicht anders kennen. Da helfen nur klärende Gespräche, Kompromisse oder sich mit der Rollenverteilung zurechtfinden. Es gibt tatsächlich auch einige Frauen, die fühlen sich sehr wohl in ihrer klassischen Rolle.
Vielleicht ganz interessant für die armen Hausfrauen die alles für ihren Mann tun (müssen):
§ 94. (1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.
(2) Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten weiter, sofern nicht die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs, besonders wegen der Gründe, die zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts geführt haben, ein Mißbrauch des Rechtes wäre. Ein Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag.
§ 95. Die Ehegatten haben an der Führung des gemeinsamen Haushalts nach ihren persönlichen Verhältnissen, besonders unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Belastung, mitzuwirken. Ist jedoch ein Ehegatte nicht erwerbstätig, so obliegt diesem die Haushaltsführung; der andere ist nach Maßgabe des § 91 zur Mithilfe verpflichtet.
Danke an dieser Stelle an Wandpilz, der mich gelehrt hat, dass man dumme rhetorische Fragen am besten mit dem Gegenteil dessen beantwortet, was erwartet wird. Bring ein bisschen Stimmung in die Bude! lach