Ist das hier normal und bin ich falsch?

ADuckOnQuack  12.09.2024, 17:08

Um was geht es?

Widerstand2006 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 17:36

BGB Recht Kinder vollstationäre Unterbringung

4 Antworten

Du stellst hier als Newbie eine zugegeben sehr skurrile Frage (Jobcenter zur Kontaktaufnahme? Ja - Ne - is klar!) - zumindest ist sie skurril formuliert - und bei einem Thema, dass alles andere als geeignet ist auf einer öffentlichen Plattform zu besprechen. Naja..... 🤷‍♂️

In Anbetracht dessen, dass wir die von Dir angesprochenen (gelöschten) Antworten sehen nicht können, können wir uns auch keine Meinung dazu bilden.

Ich weis aber, dass auf so gut wie allen größeren Plattformen egal, ob gfn, youtube, facebook oder sonst was, auch MODs unterwegs sind, deren Löschfinger zu locker sitzt.

Kurz: Nur weil eine Antwort gelöscht wurde - heißt das im Zweifel noch gar nichts.

Hier noch eine kurze Antwort auf Deine Erstfrage:
Wenn ein Mensch volljährig ist und mit Nichts zu tun haben will, dann hast Du das zu akzeptieren. Elternteil hin oder her. ...und das tust Du mit Deiner Frage nicht.

In der Quintessenz könnte es auch genau DAS Verhalten sein, warum Dein Nachwuchs keinen Kontakt wünscht.


Widerstand2006 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 18:18

Es geht aber um die Finanzierung der Vollzeitunterdbringung.

Nach Bürgergeld muss die Finanzierung bei u25 besondere Gründe ergeben, ebenso bei anderen zerstörten Verhältnissen.

Ansonsten ist auf das zuziehen in die Familie hin zu wirken.

Deshalb bin ich da ein bisschen baff und suche Hilfe.

fallenstelle320  13.09.2024, 15:37
@Widerstand2006

du wirst doch auskunft geben können ob dein kind rausgeflogen ist aufgrund dummen verhaltens und somit für sich selbst zuständig ist oder ob es psychisch beeinträchtigt ist und vollzeit in eine einrichtung für psychisch kranke menschen kommt. dann gehts um dein einkommen - für fragen wende dich an einen anwalt, an ein forum für solche fragen: www.allein-erziehend.net, www.vatersein.de

oder www.elo-forum.de

mchawk777  13.09.2024, 22:40
@Widerstand2006
Es geht aber um die Finanzierung der Vollzeitunterdbringung.
Nach Bürgergeld muss die Finanzierung bei u25 besondere Gründe ergeben, ebenso bei anderen zerstörten Verhältnissen.

Wenn Dein Kind mit Dir nichts zu tun haben will - also nicht zu Deiner Bedarfsgemenschaft gehört - ist das sein/ihr Problem.

Ebenso, wenn es das nicht finanziert bekommt.

Wenn es Bürgergeld wünscht, dann muss es selbst mit dem Jobcenter klären, warum es mit unter 25 nicht bei Dir leben will.

Widerstand2006 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:27
@mchawk777

Der hat Angst vor seinem Trauma. Er wurde Zeuge wie man mich zusammenschulg weil ich kein schutzgeld zahlte und als Einbrecher bei uns nachts einbrachen und die polizei zu ihm sagte ich solle die leute einfach zurückschlagen und keine anzeige machen usw... Er hat sein Gedächtnis aus Mauerschutzgründen verloren und wurde dann in ein entwöhnungsprogramm gesteckt wobei er anfing sich selbst zu erletzen und andere zu gefährden um ihn illegal einer andere suizidhobby Familie zuzubringen. Da ist er wohl weggelaufen und hat jetzt eine schwere behinderung.

Leider wird, wie überall, der Umgangston immer rauer. Einfach wo es geht, ignorieren.

Kommt auf den Beitrag an…

Soweit ich es verstehe sagst du es seien blöde Bemerkungen nur weil die Leute nicht rein Sachlich beantwortet haben. Liege ich da richtig