Ist das Gebet ungültig wenn man nach dem 2 Rakat nicht Tashahuud Sitz macht sondern nur nach dem letzten Rakat?
Assalamu aleykum. Und zwar habe ich bis jetzt so gebetet das ich immer nach dem letzten Rakat den Tashahuud Sitz gemacht habe und da die Suren gesagt habe und nicht nach dem 2 und dem letzten Rakat.
3 Antworten
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Alaikum salam,
Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist der zweite Taschahhud bei einem Gebet mit 4 Raka Wadschib, der letzte hingegen Fardh.
Also es ist beides Pflicht. Wenn du das erste Vergisst, musst du eine Sujud as Sahw am Ende des Gebet dran hängen.
Wenn du das letzte Taschahhud vergisst, ist dein Gebet ungültig.
Sowohl Fardh, als auch Wadschib bedeuten Pflicht, jedoch ist die Fardh nochmal etwas "stärker". Daher kann man einen Wadschib mit einer Sujud as Sahw ausgleichen.
Wird diese ebenfalls ausgelassen, wäre es besser das Gebet nachzuholen, aber da alle Fardh eingehalten wurden - kann man nicht eindeutig sagen, dass das Gebet ungültig ist.
Die genauen Details in den anderen Rechtsschulen kenne ich nicht, vermute aber mal, dass es ähnlich sein wird.
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So ist es nicht richtig. Nach jeweils zwei Rakat musst du immer den Tashahud machen. Bei drei Rakat oder anderen ungeraden Rabat dann in der letzten auch noch einmal. Im Tashahud werden auch keine Suren gebetet, sondern lediglich in den ersten zwei Rakat nach der al-fatiha.
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Ich habe deine Frage nicht richtig verstanden, aber richtig ist es so:
du machst 2 Rakah, dann gehst du in Taschahhud, dann gibst du den Salam. Die Reihenfolge muss die gleiche bleiben, also sowie normale 2 Rakah.