Ist Beleidigung als dämlich strafbar?
Ich habe gestern einen Fall mit der Erzieherin in der Kita. Bei jedem Versuch von mir ein Problem zu lösen oder die sollte es nur weiter geben, hat sie nur abblokiert. Schließlich habe ich sie dämlich genannt. Was kann auf mich im Fall einer Anzeige zukommen?
4 Antworten
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Eine derbe Meinungsäußerung; dürfte strafrechtlich nicht ins Gewicht fallen.
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Wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe, höchstwahrscheinlich aber eine Einstellung vom Staatsanwalt sofern du nicht ständig auffällig bist.
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Als Mutter eines Kindes? Wenn du ständig Probleme hast, könntest du dich auch an die Leitung wenden. Kommt allerdings auch auf die Art der Probleme an.
Als spontane Äußerung würde ich das jetzt nicht überbewerten. War sicher nicht der nobelste Ausdruck, aber offensichtlich eben eine Affektäußerung. Würde diese Erzieherin sich davon wirklich beleidigt fühlen, hätte das aus meiner Sicht aber keine gravierenden Folgen.
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Ich glaube nicht, dass sie Dich anzeigen wird, aber ich würde in Zukunft natürlich schauen, dass man andere nicht mehr beleidigt.