Internet und TV - kündigen - wann?

4 Antworten

Per Gesetz müssen in der Rechnung die beiden nächsten Tage stehen, bis wann die Kündigung eingegangen sein muss, damit der Vertrag am angegebenen Tag (also das 2. diesbzgl. Datum in der Rechnung) endet.

Bei Anbieterwechsel kann es sinnvoll sein, dem Anbieter genügend Zeit zu geben, die Kündigung rechtzeitig(!) an den alten Anbieter zu übermitteln. Gerade wenn's auch um eine Rufnr.-Mitnahme geht, sollte man das den möglichst alten Anbieter machen lassen.

Alles andere ist irrelevant.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wieso soll bei einer Kündigung der Zeitpunkt wichtig sein ?

einfach heute kündigen. fertig.

Grundsätzlich sind der Vollmond und der abnehmende Mond gut, um etwas Altes im Zusammenwirken mit den Mondphasen loszulassen. Da es aber bei der Kündigung um rechtliche Dinge geht, bei denen sie sowieso an eine Kündigungsfrist gebunden ist, braucht sie dabei nicht die Mondenergien zu berücksichtigen. 🙂 Das kann man machen, wenn man das Loslassen besonders begünstigen möchte, aber eine Kündigung ist eine Kündigung, die rechtlich bindend ist und zum Kündigungstermin erfolgen muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zuerst einmal gibt es Vertragslaufzeiten und entsprechende Kündigungsfristen. Diese müssen eingehalten werden, sonst ist eine Kündigung Nichtig. Dann gibt es die Kündigungsfristen; auch die sind einzuhalten.

Also in die Verträge schauen und diese Daten beschaffen und dann, wenn möglich zu einem passenden Termin die Verträge beenden.


tracky007 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 12:24

@Monazit

Der Kündigungstermin geht ab 20.11.2023. Laut Auskunft.

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Monazit  30.10.2023, 13:45
@tracky007

OK, dann muss nur der passende Zeitpunkt gefunden werden - den kenne ich nicht.

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