Insolvenzverwalter zieht Beiträge nicht ab?
Hallo zusammen,
ich bin seit drei Jahren in der Privatinsolvenz und wechselte am 1.1.2024 meinen Arbeitgeber. Trotz regelkonformer Mitteilung an meinen Insolvenzverwalter wurden bis heute keine pfändbaren Beträge von meinem neuen Arbeitgeber einbehalten. Jetzt habe ich erfahren, dass der Insolvenzverwalter nachträglich Beiträge einfordern möchte. Meine Insolvenz endet am 7.7.2024.
Mein Problem: Ich habe das Geld, das hätte abgeführt werden müssen, nicht mehr. Es war nicht mein Verschulden, sondern das des Insolvenzverwalters bzw. Arbeitgebers.
Kann der Insolvenzverwalter trotzdem diese Beträge rückwirkend einfordern, obwohl es nicht mein Fehler war? Welche Konsequenzen könnte das für mich haben und was sollte ich jetzt tun?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
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Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die pfändbaren Bezüge während der Wohlverhaltensperiode einzuziehen und der Insolvenzmasse zuzuführen. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er die versäumten Beträge rückwirkend vom Schuldner einfordern.
Der Insolvenzverwalter kann die nicht abgeführten pfändbaren Beträge rückwirkend vom Schuldner verlangen, auch wenn die Versäumnis nicht vom Schuldner zu vertreten ist. Dies ergibt sich aus der Treuepflicht des Schuldners gegenüber der Insolvenzmasse während der Wohlverhaltensperiode.
Wenn die rückständigen Beträge nicht nachgezahlt werden, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Denn eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Restschildbefreiung ist, dass der Schuldner seiner Obliegenheit zur Abführung der pfändbaren Bezüge vollständig nachgekommen ist.
Du solltest umgehend mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen und die Situation erklären. Eventuell lässt sich eine Ratenzahlungsvereinbarung für die rückständigen Beträge treffen. Ansonsten droht die Versagung der Restschuldbefreiung, was eine Fortsetzung der Schulden bedeuten würde. Daher ist es ratsam, die ausstehenden Beträge, soweit möglich, zu begleichen.
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Mhm. Für deine Finanzen bist du nach wie vor selbst verantwortlich. Bedeutet, dass dir das schon von Anfang an hätte auffallen müssen. Demnach wird schwer hier die Schuld dem Insolvenzverwalter zuzuschieben auch wenn sein Handeln sicher auch nicht korrekt war. Idealerweise besprichst du das mit den Personen direkt!
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Ja aber wie denn? Du bekommst jeden Monat deine Abrechnung und siehst, dass was nicht passt. Und anstatt dass du zB. das Geld einfach selbst beiseite legst, gibst du es aus. Das soll jetzt kein Vorwurf sein aber das ist am Ende das, was man dir Vorhalten wird, wenn es um die Restschuldbefreihung geht.
Ich hatte die aber auch angerufen und alles mitgeteilt, die meinten das die es schon machen werden. Ich habe alles. Dokumentiert