Insolvenzversagung?

1 Antwort

Du kannst den richterlichen Beschluß, Dir die Restschuld zu versagen, bewirken, indem Du vor oder in der Wohlverhaltensphase dem Insolvenzverwalter gegenüber falsche Angaben machst, Einkünfte oder Vermögen verschweigst, betrügerisch tätig wirst.