Inkassokosten rechtens?
Ich diskutiere hier gerade mit ein paar Kollegen über folgenden Fall:
Person A erhält von Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung unter Androhung von Betreibungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Haftbefehl etc.
Die Hauptforderung von 22,20 wurde 2011 tituliert.
Die Kosten für den Titel sowie die Kosten die seither entstanden sind belaufen sich auf 973,63 ohne detaillierte Aufstellung.
Hinzu kommen Zinsen von 13,25% absolut aus 22,20 ab dem 11.03.2010 bis heute, also laut Aufstellung 138,67
Ermittlungskosten in Höhe von 26,16 werden in diesem Fall wieder von der Summe abgezogen, so wie auch bisherige Zahlungen in Höhe von 90 Euro. (Es wurde vermutlich eine Vereinbarung damals unterschrieben, Person A kann dazu keine genauen Angaben mehr machen).
Insgesamt ist die Höhe von 22,20 auf 1018,34 angewachsen.
Person A bestreitet nicht die Forderung und auch nicht das mitverschulden welches aus psychischer Überforderung resultierte.
Seit 2 Jahren konnten wir mit Person A erfolgreich am Abbau der Schulden ohne eine Insolvenz arbeiten. Das bis Ende dieses Jahres noch Schreiben kommen könnten (Ablauf EV) war ebenfalls bekannt.
Allerdings hatten wir bisher noch keinen solchen Anstieg der Kosten im Vergleich zur Hauptforderung. Um die monatlichen Kosten gering zu halten hatten wir mit einigen Unternehmen einen Vergleich angestrebt und bei den größten Positionen eine Ratenzahlung mit Zinsstopp.
Hier wird direkt darauf hingewiesen, dass eine Ratenzahlung unter 50 Euro im Monat nicht akzeptiert wird.
Es besteht seitens Person A die Möglichkeit einer Ratenzahlung in Höhe von 25 Euro monatlich oder eine Vergleichszahlung von 300 Euro die Person A Zweckgebunden von Bekannten erhalten könnte.
Eine detaillierte Aufstellung wurde vom Inkassounternehmen angefordert aber ist es grundsätzlich möglich bzw. rechtens bei so einer geringen Höhe eine solche Forderung zu stellen? Hat jemand Tipps für uns um die Gesamte Summe zu reduzieren? Wir machen das nicht beruflich oder so sondern helfen jemandem der uns sehr am Herzen liegt und durch wirklich krasse Umstände in diese Situation gekommen ist. Egal wie, es wird nicht bestritten das etwas zu zahlen ist, uns stellt sich nur die Frage der Höhe.
Liebe Grüße und Danke für die Antworten schon mal im Voraus.
2 Antworten
Ich würde zunächst mal dein inkasso Check machen der von der Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite angeboten wird.
Danach würde ich unbedingt Kontakt zur örtlichen Schuldnerberatung aufnehmen. Das Landratsamt kennt die entsprechenden Ansprechpartner.
Person A erhält von Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung unter Androhung von Betreibungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Haftbefehl etc.
Klassiker.
Durchaus legitime Mittel, aber dient erstmal nur dazu "Druck" aufzubauen um den Schuldner zum zahlen zu bewegen.
Die Hauptforderung von 22,20 wurde 2011 tituliert.
22,20 € ........🤦♂️🙄
Ermittlungskosten in Höhe von 26,16
Wären sowieso nachweispflichtig gewesen.
Insgesamt ist die Höhe von 22,20 auf 1018,34 angewachsen.
Um direkt schon mal die Kernfrage im Titel zu beantworten.
NEIN - von 22,20 € auf über 1000 € in 13 Jahren wäre nicht rechtens gewesen und Unverhältnismäßig.
Bis 2020 wären bei einer 1,3 Gebühr - insg. 83,54 €
bei einer 1,5 Gebühr - insg. 96,39 €
-- fällig gewesen.
Selbst bei einer damals beliebten 1.9 Gebühr, wären es "nur" 122,09 €.
Einige schwarze Schafe verlangten sogar 2.5 Gebühr, was mit 157,68 € zu Buche schlägt, zzgl. zur HF.
Hinzu kommen Zinsen von 13,25% absolut aus 22,20 ab dem 11.03.2010 bis heute, also laut Aufstellung 138,67
Gemäß des Verzugszinsrechner, betragen die Zinsen seit dem 11.03.2010 bis zum heutigen Tag (28.09.2024) - 5,11 €.
Jeden Tag kommen 0,0046 € hinzu. Sprich alle 2 Tage, 1 Cent.
Zwischen dem 11.03.2020 - 31.12.2022, lag der Zinsatz bei 4,120 %. (Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
Selbst bei einem Zinsatz von 13,25 %, wären bis zum heutigen Tag "nur" 38,94 € in den vergangen 5238 Tage angefallen.
Wie kommt man also auf 138,67 Euro ?
Eine detaillierte Aufstellung wurde vom Inkassounternehmen angefordert aber ist es grundsätzlich möglich bzw. rechtens bei so einer geringen Höhe eine solche Forderung zu stellen?
Absolut, natürlich.
Das Recht steht jedem Schuldner zu. Ebenso sich eine Vertragskopie zwischen Gläubiger und Inkasso anzufordern, weil hier wäre Interessant zu wissen ob hier echtes oder unechtes Factoring betrieben wird.
Echtes Factoring (Forderung wurde ans Inkasso verkauft) = keine Inkassokosten
Unechtes Factoring (Betreibung im Auftrag) = Inkassokosten zulässig.
Selbst irgendwelche erfundenen "Ermittlungsgebühren" sind nachweispflichtig!
Egal wie, es wird nicht bestritten das etwas zu zahlen ist, uns stellt sich nur die Frage der Höhe.
Dadurch dass die Forderung laut Aussage tituliert wurde, sind mind. diese Kosten vollständig zu bezahlen. Erstmal. Es sei denn dass die Forderung nicht rechtens war, dann kann man nur mit einem Anwalt ggf. prüfen lassen und handeln.
Jede Zahlung die Ihr leistet, geht immer erst auf die laufenden Fixkosten, der Rest der übrig bleibt, geht auf die HF.
Leider kann der Check der Verbraucherzentrale hier nicht weiterhelfen da der Zeitraum älter als 3 Jahre ist aber Danke trotzdem für den Tipp.