Industriemeister ohne Berufserfahrung

6 Antworten

Hallo Lamanoff,

um keine Vermutungen anzustellen, lohnt sich der Blick in die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik". Dort wird die Zulassung zu den Prüfungen unter § 3 Zulassungsvoraussetzungen geregelt: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ergo, ohne Berufserfahrung kannst du als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik den ersten Teil der Prüfung ablegen und wirst dafür von der IHK zugelassen. Den zweiten Teil der Prüfung "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" darfst du nur mit einem Jahr Berufspraxis ablegen. Das solltest du dann mit der IHK vorher klären. Viel Erfolg.

Da würde ich einfach mal bei der Innung bzw. einer entsprechenden Meisterschule anrufen.

Eine bereits früher gestellte Frage findest Du unter diesem Link: http://www.gutefrage.net/frage/industriemeister---berufserfahrung-und-faecher

Was sich im Rahmen der EU und dem erst kürzlich zurückliegenden Jahreswechsel eventuell geändert hat musst Du, wie oben bereits erwähnt, anfragen.

Aber ich bin auch der Meinung, dass Du hier Berufserfahrung haben solltest denn Dein Autorität wird sehr darunter leiden, wenn Du Dir (im schlimmsten Fall) von einem Auszubildenden Dinge erklären lassen musst. 1 Jahr ist nicht gerade viel und wenn ich so manche "Jung- Techniker" anschaue, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und mit gerade mal einjähriger Berufspraxis dann irgendwo in Konstruktionen sitzen und die grundlegensten Dinge lernen müssen, weil sie sich idealerweise auch privat nicht mit dem hobbymäßig auseinandersetzen, womit sie im Berufsleben ihre Brötchen verdienen... naja, egal.

Hinter einem Titel, sei es Meister, Techniker, Ingeneur usw. sollte halt nicht nur das Papier, was man in Deutschland braucht, stecken, sondern das Auftreten und der fachliche Rückhalt, den man dann von Dir erwartet (Stichwort "Der ist Meister, der muss es ja wissen...).

Nur so ein Tipp...

Mfg Frank

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Berufliche Erfahrung

generell sehe ich hier keine sonderlichen Probleme, allerdings stellt sich für mich hier zwangsläufig die frage, wie die Karriere weiter gehen soll. immerhin kostet so ein Meisterbrief mindestens 5000 € das muss ja auch wieder rein....

in Anbettacht der bisherigen Ausbildung mag ich mal behaupten, dass der Industriemeisterbrief mehr oder weniger nur für die Ausbildung intressant sein könnte...

das errinnert mich an einen spruch, den mein meister mal gebracht hat:

die einzige aufgabe eines kunsthistorkiers ist es, zukünftige Kunsthistoriker auszubilden :-)

lg, Anna