In anderen Bundesland in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten?
Wenn man als Mensch mit einer Behinderung in Bundesland A wohnt, ist es möglich in einer WfbM in Bundesland B (25 km entfernt) zu arbeiten?
Gibt es auch Fälle, wo Menschen mit einer Behinderung in einer WfbM arbeiten, aber in einen anderen Bundesland wohnen? Bis zu welcher Entfernung ist es möglich? Ginge sowas auch bei 25 km?
Wie sind Eure Erfahrungen?
3 Antworten
Wenn es die nächstgelegene Einrichtung ist, dann ja. Ansonsten wird die Beschäftigung in der nächst gelegenen Einrichtung statt finden!
Da die Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören, sind die erforderlichen Fahrkosten entsprechend § 53 SGB IX zu übernehmen.
Und da wird drauf geschaut, dass diese Fahrtkosten möglichst niedrig ausfallen.
Wenn das die nechste ist, ist das möglich. Ansonsten eher nicht weil die Fahrt möglichst kurz (billig) sein muss
Ja wohne in Brandenburg arbeite in Berlin