Immobilienrecht was kommt in Betracht?

4 Antworten

Wenn sie im Grundbuch steht, dann gehört ihr die Hälfte des Hauses.

Warum sie da drin steht, ebenso im Kreditvertrag, wenn sie nie was bezahlt hat, ist mir schleierhaft.

Sie allerdings möchte mir eine drücken und somit erreichen das ich das Haus verliere. Geht das so einfach?

Ja, das sieht eher schlecht aus, wenn noch gar nicht abbezahlt ist. Andererseits: Auch sie ist Kreditnehmerin - muss den Kredit also auch bedienen.

Da du sie nicht zwingen kannst einen Kaufvertrag zu unterschreiben der nicht in ihre Vorstellung passt - bleiben nicht allzu viele Möglichkeiten.

Allerdings kommt ihr auch nicht weiter, wenn ihr das Haus gemeinsam an Dritte verkauft. Dann fordert die Bank das noch offene Darlehen plus vermutlich die Vorfälligkeit und was noch über ist - wird entsprechend den Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Unter Umständen kannst du noch die letzten drei Jahre hälftiges Darlehen wirksam bei ihr fordern. Und evtl auch nur noch die Hälfte bezahlen....

Übrigens kann auch bei der Teilungsversteigerung der Erlös solange auf einem Verwahrkonto liegen bis ihr dem Gericht eine einvernehmliche Anweisung zwecks Verteilung gegeben habt.

Ja, das ist möglich.

Teilungsversteigerung:

Hierbei wird der Eigentümer, der nicht verkaufen möchte, sozusagen zum Hausverkauf gezwungen. Die Teilungsversteigerung muss beim Amtsgericht beantragt werden und ist mit einer Zwangsversteigerung vergleichbar.

So wie ich es sehe, ist sie auf Krawall gebürstet und will eine Teilungsversteigerung des Hauses erreichen. Den Antrag dazu kannst Du zwar nicht verhindern, aber Du kannst nach § 180 II Zwangsversteigerungsgesetz eine Einstellung des Verfahrens beantragen. Da hast Du dann erstmal sechs Monate Zeit um eine Lösung zu erarbeiten in Zusammenarbeit mit der Bank. Die Frist von sechs Monaten kann nochmal verlängert werden.

Eine Grundschuld, die im Zeitpunkt der Beantragung der Teilungsversteigerung schon im Grundbuch steht, bleibt nach dem vom Versteigerungsgericht aufzustellenden geringsten Gebot bestehen und ist vom Ersteher (das kannst Du sein) zu übernehmen.

Wenn sie den Kreditvertrag auch mitunterschrieben hat, dann haftet sie nicht nur dinglich (mit dem Grundstück) sondern auch persönlich der Bank gegenüber.