Ich will meine Frau nach Deutschland holen

8 Antworten

Wenn Du eine unbefristette Aufenthaltsgenehmigung hast solltest Du Deine Frau problemlos nachreisen lassen können. Einziges Problem könnten die libanesischen Heiratspapiere sein, da müsstet Ihr mal schauem was Ihr braucht, was Ihr habt und wie Ihr Eure Ehe anerkannt kriegt. Da sollte aber die Libanesische Botschaft/besser noch ein Libanesisches Konzulat in der Nähe bei helfen können. Soo restriktiv sind nicht mal die Deutschen, dass Ehepartner getrennt werden, wenn einer das Aufenthaltsrecht hat. Allerdings ist man hierzulande ein bischen von "Korrekten Papieren" besessen....


TonyYaa 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 17:09

Sicherlich wird Sie deutsch lernen es ist ein "Muss" Wenn man schon hier lebt sollte man sich auf jeden Fall auch anpassen denn falls deutsch in Libanon leben würden, würden wir es genau so wollen und ärger tut sie mit Sicherheit auch nicht.

Was ist denn wenn ich kein Arbeit hab. und den Deutschkurs noch nicht belegt hat, Sie ist schon bereits angemeldet und bezahlt wurde auch schon. besteht da trotzdem noch eine chance?

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Wintermude  23.08.2013, 17:05

Sorry, Du hast sogar den Deutschen Pass: Dann müßt Ihr "nur" die PApiere so umschreiben, dass sie in die Deutsche Bürokratie passen. Der Libanesische Botschafter/Konsul wird Rat wissen. Wünsche Deiner Frau eine gute Reise!

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turalo  23.08.2013, 17:08
@Wintermude

Der libanesische Botschafter wird sich einen feuchten Kehricht um die Ausreisegenehmigung oder was auch immer scheren.

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Wintermude  23.08.2013, 17:11
@turalo

Das Problem ist das die Heirat in einer Form bestätigt wird, die Deutsche Behörden anerkennen können. Dabei kann die libanesische Botschaft/ein Konsulat helfen. Deutsch Behörden erkennen nähmlich zufälliger weise nur sehhhr selten Dokumente an, die in Libanesischer Sprache gehalten sind und das finde ich sogar relativ einleuchtend ;-)

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Für Dich dürften die Paragraphen 27 und 28 des Aufenthaltsgesetzes ausschlaggebend sein.

Demnach wird dem ausländischen Ehepartner oder der Ehepartnerin eines deutschen Staatsbürgers oder einer deutschen Staatsbürgerin eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, weil der Schutz von Ehe und Familie im Artikel 6 des Grundgesetzes verankert ist.

Knackpunkt dürfte sein, nachzuweisen, dass die Ehe nicht ausschließlich geschlossen wurde, um in die Bundesrepublik einzureisen und eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wenn das doch der Fall wäre, dann würde die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden. (siehe Antwort und Tipps von himako333)

Nach § 28 des Aufenthaltsgesetzes müsstest du noch nicht einmal nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, denn die entsprechenden Bestimmungen in § 5 sind in diesem Fall nicht anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html

dort findest Du ziemlich alles zum was muß sein und wie ist der Weg...es gibt keine vereinfachten Bedingungen für Einreise aus dem Libanon....nur für Syrier, die vor Unruhen in den Libanon geflüchtet sind., da entfällt der Sprachkurs, muß aber hier nachgeholt werden.

In der Botschaft muß die Frau ihren Visumsantrag stellen...

http://www.beirut.diplo.de/Vertretung/beirut/de/_C3_9Cbersichtsseite__Visabestimmungen.html Merkblätter für die Erteilung eines Visums Die Botschaft Beirut erteilt Visa für Personen mit Wohnsitz in Libanon und in Syrien.

Du mußt die Bedingungen erfüllen, damit sie hier einreisen darf..außer...international anerkannte Ehedokumente...genügend Wohnraum,&&&

Nachweise über ihre Lebenssicherstellung hier ohne das ihr Sozialleistungen benötigt.... kurzfristige unverschuldete Arbeitslosigkeit ( Firma geht pleite) spricht nicht gegen Nachzug, sofern die Ehe schon geführt wurde... somit auf Dauer angelegt ist.

Du kannst auch einen Freund/ Vater/ Onkel, oder XXX als überprüfbaren Bürgen bringen, der die Sicherheitsleistungen für Dich auslegt... oder einen Kredit aufnehmen und die Gelder für Kranken. und die anderen Versicherungen verwenden.

Alles Gute m. l. G. ;)h


TonyYaa 
Beitragsersteller
 23.08.2013, 20:40

Im Bezug meine Frage ist das nicht ganz korrekt was du geschrieben hast, du musst berücksichtigen das ich mit ihr verheiratet bin, das ist Familienzusammenführung. Es ist ja nicht so das ich irgendjemand rüber holen will, falls es der Fall wäre dann würde ich dir zustimmen aber sie ist meine Frau wir sind verheiratet das ist ein Unterschied.

Trotzdem danke für deine ausführliche Hilfe.

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himako333  23.08.2013, 21:13
@TonyYaa

Hallo Tony, als bestehende Ehe für Fam.zusammenführung müßt ihr schon so ungefähr 2 Jahre irgendwo auf der Welt...als Familie zusammen gelebt haben...und evtl. auch gemeinsame Kinder da sein...

ansonsten ist es Nachzug..zum Ehepartner, aber was genau vorliegt geht nicht aus Deiner Frage hervor.

Die Nachzugbedinungen / Überprüfungen sind schärfer. Erst im Mai dieses Jahres auch für den ges. Schengener Raum anwendbar...wegen den arrangierten Ehen, Zwangsheiraten, Scheinheirat und Heirat in bestehende Sozozialsysteme... extrem pingelig sind auch die Prüfungen für die Altersklasse 18 bis 25.

Wenn Du als Fam. zusammenführung die Anträge einreichst..lege da alte gemeinsame Mietverträge bei., die alten Meldebescheinugen.. wo ihr wielange zusammen gelebt habt. + die international anerkannten Heiratsdokumente...

Viel Erfolg.. ;)h

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Ihre einzige Chance, offiziel hier zu wohnen, ist ein Asylantrag. Wenn sie erst hierher flüchtet und erst dann einen Antrag stellt, weiß ich aber nicht, wie das dann mit der sch##ß Residenzpflicht aussieht. Zudem darf sie dann wahrscheinlich nicht gleich bei dir wohnen, sondern muss bis zur Genehmigung ihres Asyls in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Zudem ist die Frage, ob ihr Asylantrag überhaupt genehmigt wird. Natürlich gibt es auch genug "inoffzielle" Wege...

EDIT: Wenn ihr verheiratet seid, stehen die Chancen besser...

Du bist Deutscher und kannst Deine Ehefrau rüberholen. Alg II oder Dickverdiener, dass darf dabei keinen Unterschied machen. Du hast "nur" erstmal das Problem die Heirat so zu belegen, das die Ausländerbehörde das akzeptieren kann/muss...