Ich will abhauen?

3 Antworten

Abhauen ist nicht strafbar. Vielleicht dumm, aber eben nicht strafbar. Selbst Gefängnisausbruch ist es nicht. Wenn du also es irgendwie schaffst, dich aus dem Knast raus zu schleichen, kann man dich dafür formell nicht bestrafen.

Sicherlich, man kann dir Privilegien streichen oder dich in einen sicherereren Trakt verlegen etc. und auch die Hoffnung auf eine vorzeitige Haftentlassung kannst du danach erst mal vergessen.

Anders würde es auschauen, wenn du z.B. einen Wärter K.O. schlägst oder abstichst, oder die Gitterstäbe zersägst. Das wären dann Körperverletzung, Mordversuch, Mord oder Sachbeschädigung.

Aber zurück zu deinem Fall. Greifen dich die Beamten auf, dann leiste keinen Widerstand. weil das ist ggf. strafbar. Nutze viel eher die Gelegenheit denen zu erklären, warum du abgehauen bist, vielleicht kann man dir helfen und an deiner Situation was verbessern.

versprechen kann und will ich dir nichts, da ich weder die Sitaution kenne, noch die Gründe. Ich kann dir nur so viel sagen, auch als Betreuter hast du das Recht darauf, die Bedigungen unter denen du betreut wirst, (regelmässig) prüfen zu lassen. Im Zweifelsfall würde ich also mal beim Betreuungsgericht Beschwerde einlegen. ggf. kann dir hier auch die Poliezi helfen. und wenn sie dir nur den Kontakt vermitteln zum zuständigen Betreuungsgericht.

lg, Nicki

Ab 18 sind die Eltern nicht mehr die Vormünder, du kannst theoretisch ausziehen. Nur wenn du abhaust, werden sie eine Vermisstenanzeige aufgeben.


mia152021 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 00:36

Tja sie sind noch meine Vormünder..

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Wenn deine Eltern dein Vormund sind, hast du wahrscheinlich psychische oder körperliche Einschränkungen. Die Polizei wird sich dem wahrscheinlich schon annehmen, wenn sie dein Verschwinden melden.