Ich habe Urlaub! Muss ich zur Mitarbeiterbersammlung?

13 Antworten

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Der Grundsatz lautet, dass einmal gewährter Urlaub nicht wieder zurückgenommen werden kann. In Ausnahme- und/oder Notfällen kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer aus dem zurückrufen. Er hat dann allerdings sämtliche entstehenden Kosten (z.B. Storno) zu übernehmen. Die terminliche Planung ist ja schon voll vorm Ar*ch, wenn mit deiner Anwesenheit für die Versammlung gerechnet wird und du dich im Urlaub befindest. Im Umkehrschluss ist das auch alles Arbeitszeit, denn Urlaub ist bezahlte Freizeit, in der man sich auch nicht zur Arbeitsleistung bereit halten muss.

Was für eine zentrale Position hast Du in Deinem Betrieb???

Wenn Du eine Führungskraft bist, ist es noch relativ normal, daß man bei wichtigen Entscheidungen, die plötzlich anstehen könnten, gefragt wird (und ja auch gefragt werden möchte). - Der Urlaubstag wird dann natürlich auch ausgeglichen...

Wenn Du aber nicht zur Führungsebene gehörst, sollte man Dich in Deinem Urlaub auch in Ruhe lassen können. - Aber offenbar hast Du keine "ordentliche" Übergabe Deiner Arbeit vor dem Urlaub gemacht. Sonst hätte man Dich ja auch nicht am ersten Urlaubstag laufend anrufen müssen...


78Vanilla 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 10:34

Doch doch eine Übergabe ist erfolgt - sogar sehr gründlich , deshalb ärgern mich die anrufe ja umso mehr! Wir sind zu dritt für den Bereich zuständig ( ich bin halt immer die, welche den , nennen wir es KRIMS KRAMS, ringsherum auch noch erledigt) und das fällt den anderen nun auf die Füße, aber Notfalls lassen Sie es halt liegen - wie so oft- und ich mach das nach meinem Urlaub. - Danke für deinen Kommentar!LG

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anjanni  04.11.2010, 10:52
@78Vanilla

Wenn Du die Übergabe ordentlich gemacht hast, würde ich an Deiner Stelle die Anrufe im Urlaub einfach ignorieren.

Notfalls würde ich mir - damit mich Freunde anrufen können - sogar ein zweites (prepaid) Handy zulegen...

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anjanni  04.11.2010, 10:54
@anjanni

Ach ja: die Tagesordnung der Mitarbeiterversammlung würde mich durchaus interessieren...

Und wenn sich dann herausstellen sollte, daß sie auch für mich von Bedeutung sein sollte, würde ich mit dem Chef sprechen, wie man das dann wohl mit dem entgangenen Urlaubstag regeln könnte...

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Rechtens ist es nicht, nein, man sollte dir den Urlaubstag erstatten. Die Frage ist ja, ob du ans Telefon gehen musst und ob du wirkich unabkömmlich auf der Versammlung bist

Dir wurde Dein Urlaub genehmigt und damit basta. Wärst Du gestern schon weggeflogen, hätten sie Dich auch nicht erreichen können und könntest Du morgen auch nicht auf der Versammlung erscheinen.

Am besten in Zukunft das Telefon ausschalten. Niemand ist so unabkömmlich, dass man ihn ständig anrufen muss, v. a. nicht wegen Lappalien.

Mach Deinem Betrieb klar, daß Du den morgigen Tag und überhaupt Deinen gesamten Urlaub verplant hast und nicht erscheinen wirst.

Wenn Du nicht jetzt ein Zeichen setzt, dann probieren die das immer wieder.