Ich bin die einzige Auszubildene im Betrieb?
Hallo.
Ich bin alleine mit meinem Chef und sonst gibt es keine anderen Auszubildenen außer mich - das heißt, ich muss quasi alles selber machen und mir selber beibringen.
Nun - ich bin minderjährig und wenn ich ehrlich bin, ist das ein bisschen zu viel für mich. Wenn ich zum Beispiel mal krank bin und nicht kommen kann, ist mein Chef alleine und gibt mir ein schlechtes Gewissen. Selbst wenn ich die heftigsten Symptome hab, gehe ich trotzdem, weil ich keine andere Wahl hab. Ich bin also kurz gesagt verantwortlich für alles.
Jetzt ist aber meine Frage: ist es erlaubt, als Chef nur eine Auszubildene zu haben, die dann noch minderjährig ist?
5 Antworten
Selbst wenn ich die heftigsten Symptome hab, gehe ich trotzdem, weil ich keine andere Wahl hab.
Doch, die hast du. Es gehört auch dazu zu lernen nein zu sagen und dazu zu stehen. Denn bist eben nur Azubi und das kannst du klar aber höflich zur Not auch so mit deinem Chef besprechen, dass du sein Vertrauen zwar wertschätzt, es dir aber zu viel ist und es Grenzen geben muss.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass auch schon Azubis in kleineren Betrieben viel Verantwortung übernehmen, deutlich mehr als manch andere, aber trotzdem darf dein Chef nicht alles.
Und wenn es dir zu viel wird, liegt es an dir das zu kommunizieren und mit zu schauen was man für Lösungen finden kann. Bevor du kamst lief der Laden ja auch irgendwie und wenn das nicht reicht, muss er noch einen normalen Angestellten einstellen, sei es auch nur Teilzeit.
Gesetzlich ist es nicht verboten.
Er macht sich also nicht strafbar und viele Auszublende sind minderjährig.
So wie du das erzählst finde ich es moralisch auch nicht gut. Vielleicht kannst du ja mal mit deinem Ausbilder reden und mit ihm eine Lösung finden.
Ja, ist erlaubt. Es gibt doch kein Gesetz, dass man mehrere Azubis haben muss.
Genau das war aber deine Frage.
Dein Ausbilder ist verpflichtet, dir etwas beizubringen und dich anzulernen. Wenn das nicht funktioniert, sprich mit ihm Tacheles. Sollte sich nichts ändern, wende dich an die zuständige Kammer.
Du wolltest diese Ausbildung doch gar nicht...
https://www.gutefrage.net/frage/ausbildungsaenderung
Zur Frage... Ja, es ist erlaubt. Vor allem, wenn man eine kleine Kanzlei hat. Trotzdem sollte man dich nach Ausbildungsrahmenplan vernünftig ausbilden.
ja warum sollte das nicht erlaubt sein
Weil ich die einzige bin, die alles erledigen muss und minderjährig ist?
und du bist anscheinend hirnlos und verblendet. schonmal was von stress gehört? überforderung?
ohhhh du armes kleines hascherl. geh pünktlich schlafen, strukturier deinen arbeitstag vernünftig das kann man in deinem alter normal abverlangen. du hast wirklichen stress noch garnicht kennengelernt. wenn du so arg überfordert bist, dann ist es vermutlich die falsche ausbildung für dich.
Das habe ich nie behauptet. Nur bin ich minderjährig und verantwortlich für den ganzen Betrieb, weißt du eigentlich wie unfassbar schwer das ist?