Ich bekam heute einen Vermittlungsvorschlag von der Arge für einen handwerklichen Beruf geschickt. Muss ich mich darauf bewerben?
Da steht wortwörtlich
"Vermittlungsvorschlag
Sehr geehrter Herr XXXX
ich freue mich, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können
(Adresse der Stelle, blablabla, mit Arbeitszeit, Einsatzort, usw)
Die Stellenbeschreibung und gewünschten Fähigkeiten entnehmen sie bitte aus der Anlage.
Bitte bewerben sie sich umgehend schriftlich, oder per E-Mail. Ihr Ansprechpartner ist Frau Breuer."
Dann ist auf der nächste Seite die Stelle beschrieben.
Das Ding ist, ich sagte der Frau, von der Arge, die für mich zuständig ist, dass ich nichts im handwerklichen Bereich machen wollte. Ich absolvierte auch eine Ausbildung als Bürokaufmann mit 24 und wollte auch in eine andere Stadt ziehen, was die Frau alles weiß und nicht als negativ empfunden hatte. Der Vorschlag stammt laut schreiben, von jemand anderes aus der Arge. Muss ich mich darauf bewerben, oder nicht. MIt Rechtsfolgenbelehrung steht da nichts.
5 Antworten
Bewirb Dich einfach.
Du wirst eh nicht genommen wenn Du für den Job überqualifiziert bist. Oder unterqualifiziert...
Aber wenn Du genommen wirst hast zumindest wieder einen Job. Kannst ja trotzdem weiter nach was besserem suchen.
Manchmal merkt man erst, daß ein Job eigentlich Spaß macht, wenn man ihn mal gemacht hat.
Wenn man ohne die Hilfe eines Amtes im gewünschten Berufsfeld/Wohnumfeld keinen Job findet sollte man eigentlich von alleine darauf kommen, daß es derzeit in diesem Bereich keine passenden Jobs zu finden gibt und sich dann eben ein anderes Tätigkeitsfeld suchen...
Jeder Job hat auch seine schönen Seiten. Man muss sie nur sehen/wahrhaben wollen. ;)
Und je mehr Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen man sammelt desto besser werden die Chancen in späteren Zeiten sein. Man bleibt ja nicht ewig jung... Und den Job fürs Leben gibt es schon lange nicht mehr. Wie in zwischenmenschlichen Beziehungen ist heutzutage nahezu alles nur auf befristete Verhältnisse ausgelegt... Je unflexibler man da ist desto schwieriger kommt man auf die Füsse.
Mach also lieber jetzt was körperlich forderndes solange Du es noch kannst als später bereuen zu müssen, es nie versucht zu haben.
Nutze jede Chance, die sich bietet!
warehouse14
Wie lange bist du denn bereits arbeitslos? Beziehst du ALG 1 oder ALG 2?
Sofern du ALG1 beziehst und dies auch noch nicht lange, brauchst du auf unangemessene Vorschläge gar nicht einzugehen. Das sind Vorschläge, die mehr als anderthalb Stunden Fahrtzeit bedeuten, oder bedeutend weniger Gehalt als beim letzten Job oder eben unpassende Jobs.
Wobei ich ohnehin davon ausgehe, dass dieser Vermittlungsvorschlag ein Versehen sein könnte, denn einem kaufmännischen Angestellten wird kein Handwerkerjob vorgeschlagen. Allerdings - leider hast du nicht geschrieben, was genau dir vorgeschlagen wurde.
Okay, dann ist die erste, dreimonatige Schutzfrist abgelaufen. Trotzdem ist ein Job als Hilfsarbeiter in der Holzverarbeitung kein angemessener Vermittlungsvorschlag für einen Bürokaufmann.
Ich an deiner Stelle würde beim Arbeitsberater vorbei gehen oder wenigstens anrufen und auf den Fehler hinweisen.
du solltest dich da bewerben.... weil du ja vermutlich eine Absage hinter her schicken musst.
So war das zu meiner Zeit...
Wenn keine Rechtsfolgebelehrung dran ist und kein Rückmeldezettel (da steht drauf: Ich habe mich beworben - nicht beworben), musst Du Dich nicht bewerben.
Rückmeldezettel war auch bei der Stellenbeschreibung dran, wo man sich freiwillig darauf bewerben kann, der auch bei diesen Vorschlag drauf ist, aber da steht nichts von einer Rechtsfolgenbelehrung, sondern lediglich dieser Vermittlungsvorschlag, der per Post kam.
Ja musst du, denn der Arbeitgeber meldet an die Arge zurück ob du dich beworben hast und falls, warum er dich abgelehnt hat.
Machst du es nicht, oder latscht dort mit Turnhose und wie der letzte Assi hin, damit se dich nicht nehmen, dann straft dich die Arge evtl ab, sofern du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast.
Als Helfer in der Holzverarbeitung. Ich beziehe am Mittwoch seit vier Monaten ALG1