Ich bekam heute einen Vermittlungsvorschlag von der Arge für einen handwerklichen Beruf geschickt. Muss ich mich darauf bewerben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bewirb Dich einfach.

Du wirst eh nicht genommen wenn Du für den Job überqualifiziert bist. Oder unterqualifiziert...

Aber wenn Du genommen wirst hast zumindest wieder einen Job. Kannst ja trotzdem weiter nach was besserem suchen.

Manchmal merkt man erst, daß ein Job eigentlich Spaß macht, wenn man ihn mal gemacht hat. 

Wenn man ohne die Hilfe eines Amtes im gewünschten Berufsfeld/Wohnumfeld keinen Job findet sollte man eigentlich von alleine darauf kommen, daß es derzeit in diesem Bereich keine passenden Jobs zu finden gibt und sich dann eben ein anderes Tätigkeitsfeld suchen...

Jeder Job hat auch seine schönen Seiten. Man muss sie nur sehen/wahrhaben wollen. ;)

Und je mehr Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen man sammelt desto besser werden die Chancen in späteren Zeiten sein. Man bleibt ja nicht ewig jung... Und den Job fürs Leben gibt es schon lange nicht mehr. Wie in zwischenmenschlichen Beziehungen ist heutzutage nahezu alles nur auf befristete Verhältnisse ausgelegt... Je unflexibler man da ist desto schwieriger kommt man auf die Füsse.

Mach also lieber jetzt was körperlich forderndes solange Du es noch kannst als später bereuen zu müssen, es nie versucht zu haben.

Nutze jede Chance, die sich bietet!

warehouse14


Tele5 
Fragesteller
 04.05.2017, 20:58

Danke, deine Antworten sind wie immer, sehr gut.

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Wie lange bist du denn bereits arbeitslos? Beziehst du ALG 1 oder ALG 2?

Sofern du ALG1 beziehst und dies auch noch nicht lange, brauchst du auf unangemessene Vorschläge gar nicht einzugehen. Das sind Vorschläge, die mehr als anderthalb Stunden Fahrtzeit bedeuten, oder bedeutend weniger Gehalt als beim letzten Job oder eben unpassende Jobs.
Wobei ich ohnehin davon ausgehe, dass dieser Vermittlungsvorschlag ein Versehen sein könnte, denn einem kaufmännischen Angestellten wird kein Handwerkerjob vorgeschlagen. Allerdings - leider hast du nicht geschrieben, was genau dir vorgeschlagen wurde.


Tele5 
Fragesteller
 04.05.2017, 18:45

Als Helfer in der Holzverarbeitung. Ich beziehe am Mittwoch seit vier Monaten ALG1

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OnkelSchorsch  04.05.2017, 18:52
@Tele5

Okay, dann ist die erste, dreimonatige Schutzfrist abgelaufen. Trotzdem ist ein Job als Hilfsarbeiter in der Holzverarbeitung kein angemessener Vermittlungsvorschlag für einen Bürokaufmann.

Ich an deiner Stelle würde beim Arbeitsberater vorbei gehen oder wenigstens anrufen und auf den Fehler hinweisen.

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du solltest dich da bewerben.... weil du ja vermutlich eine Absage hinter her schicken musst. 

So war das zu meiner Zeit... 

Wenn keine Rechtsfolgebelehrung dran ist und kein Rückmeldezettel (da steht drauf: Ich habe mich beworben - nicht beworben), musst Du Dich nicht bewerben.


Tele5 
Fragesteller
 04.05.2017, 18:43

Rückmeldezettel war auch bei der Stellenbeschreibung dran, wo man sich freiwillig darauf bewerben kann, der auch bei diesen Vorschlag drauf ist, aber da steht nichts von einer Rechtsfolgenbelehrung, sondern lediglich dieser Vermittlungsvorschlag, der per Post kam.

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beangato  04.05.2017, 18:45
@Tele5

Dann solltest Du Dich bewerben. Ist ja nicht gesagt, dass Du genommen wirst.

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Ja musst du, denn der Arbeitgeber meldet an die Arge zurück ob du dich beworben hast und falls, warum er dich abgelehnt hat.

Machst du es nicht, oder latscht dort mit Turnhose und wie der letzte Assi hin, damit se dich nicht nehmen, dann straft dich die Arge evtl ab, sofern du die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast.