Hundevertrag ungültig wegen falscher Unterschrift?

8 Antworten

Deine Schwester kann im mit Vollmacht deines Vaters (also wenn dein Vater ihr genehmigt hat in seinem Namen unterschreiben) auch für ihn einwandfrei gültige Rechtsgeschäfte tätigen, wie zum Beispiel einen Vertrag zu unterzeichnen. Der Vertrag ist damit genauso gültig wie jeder andere.

Die Ungültigkeit der Vertrages wäre also keine Grundlage auf der man den Hund zurückfordern könnte. Und mit der Polizei kommt sowieso erstmal niemand, das wäre nämlich eine zivilrechtliche Frage.

Wenn deine Schwester ü 18 ist un den Vertrag mit i. A. (Im Auftrag) unterschrieben hat ist er gültig. Es sei denn dein Vater ficht den Vertrag selber an.

Der Hund gehört deinem Vater. Solange du bei deinem Vater wohnst und den Hund mitnutzt ist auch alles in Ordnung.

Wohnst du aber nicht mehr bei deinem Vater und steht im Vertrag die Klausel drin, das der Hund nicht weitergegeben werden darf, sondern vor Weitergabe an den Verkäufer zurückfällt, so kann es tatsächlich sein, das der Hund nicht dir zusteht, sondern dem Verkäufer.


KaeteK  14.01.2018, 10:03

So einfach ist das nicht. Der Hund ist nun das Eigentum des Vaters und wenn er den Hund an seine Kinder weiter gibt, dann ist das seine Entscheidung. Der Vorbesitzer hat gar nichts mehr zu wollen .

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Solange deine Schwester volljährig war und eine Vollmacht vom Vater hatte und ggf i.V. vor der Unterschrift gesetzt hat sehr ich keine Ungültigkeit. Ich weiß nicht ob das i.V. zwingend notwendig ist

die Schwester kann doch im Auftrag den Vertrag unterschrieben haben - oder mit Vollmacht.

das wird eher ein Schutzvertrag sein - oder ein ganz normaler Kaufvertrag

um was geht´s dass die Familie den Hund zurückhaben möchte

Es ist ein Kaufvertrag, und der ist bindend. Deine Schwester hat im Auftrag deines Vaters gehandelt. Also vergiss die Vorbesitzer.