Horrorfilme in Österreich und in der Schweiz

3 Antworten

"Verboten" ist ja so schonmal nicht ganz richtig. Horrorfilme werden in DE im schlimmsten Fall indiziert bzw. beschlagnahmt. Ein solches Medium zu kaufen, zu besitzen und anzusehen ist für einen Volljährigen völlig legal und natürlich nicht strafbar. Daher würde ich nicht von einem "Verbot" sprechen.

Die Gesetzeslage in unseren deutschsprachigen Nachbarländern ist da etwas anders als bei uns. In Österreich ist es meine ich so (weiß es aber nicht zu 100%), dass Film grunsätzlich als Kunst angesehen wird und es eine Zensur von Kunst dort nicht gibt. Die Schweiz hat allerdings schon eine "Verbotsliste". Welche Gesetze dort jedoch zur Anwendung kommen, dass weiß ich leider auch nicht. Hier mal die Liste der Schweiz: http://web290.neptun.ibone.ch/downloads/coc/Problematische_Filme.pdf Dort findest du auch einige Streifen die auch auf unserer deutschen Beschlagnahmeliste stehen.

Noch anders ist es z.B. in Holland. Dort bekommst du auch öfter Filme mit deutschem Ton, völlig ungeschnitten und dort ab 16 freigegeben. Dies ist allerdings auch die höchste Freigabe in NL. Ein 'FSK 18' gibt es dort gar nicht. Auch ist mir keine Form der Filmzensur oder Beschlagnahme bekannt. Früher haben wir immer dort die Filme geholt :D


uncutparadise  30.08.2013, 11:10

Verboten ist eigentlich schon der richtige Ausdruck. Du darfst es zwar kaufen, aber es darf Dir nicht mehr verkauft werden ! Und damit ist es quasi "verboten", weil Du nicht mehr rankommst. Dass es Dir als Bürger nicht verboten ist, das zu kaufen, liegt eher daran, dass der Staat der Meinung war, wenn es nicht mehr verkauft werden darf, ist ein Kaufsverbot doppelt und sinnfrei.

Eine Zensur findet ja bei uns offiziell lt. GG auch nicht statt ;-)

Also DAS ist ja mal interessant. Man lernt auch als Halbprofi hier noch jeden Tag dazu. Diese Liste der Schweiz war mir nicht bekannt, hatte ich bisher auch nirgendwo gefunden, obwohl ich regelmäßig und seit Jahren das Internet nach Rating, Jugendschutz und Zensur in den jeweiligen Ländern durchforste.

Die Niederlande haben tatsächlich keine Zensur und Beschlagnahme, wurde mir zumindest von der Kijkwijzer und den staatichen Stellen mitgeteilt ;-)

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Hostile  30.08.2013, 16:02
@uncutparadise

Super, danke für die Ergänzung :) Ich seh das mit dem "Verbot" halt irgendwie anders^^ Solange ich nicht eine Straftat begehe, nach der mich ein Gericht verurteilen kann, sehe ich das auch nicht als Verbot. Und das der Verkäufer sich strafbar macht, stört mich als Käufer ja wenig ;)

Die Schweiz hat irgend sowas wie die 'Video Nasties' in GB. Genau kenn ich mich da aber auch nicht aus muss ich gestehen.

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Das hat unter anderem etwas mit den Gesetzen zutun.

Verboten sind sie in der Hinsicht, dass es nicht erlaubt ist, Dir diese zu verkaufen und Du sie damit nicht erwerben kannst. Kommt quasi einem Verbot gleich, auch wenn es keins gibt ;-)

Es ist doch ganz einfach. Jedes Land hat andere Vorstellungen vom Jugendschutz. Österreich und Schweiz sehen das eher locker und geben im Grunde 99% aller Filme uncut mit der höchsten Freigabe frei (teils ab 16). Freie erwachsene Bürger, die frei entscheiden, was sie sich antun. Und die Selbstmord- und Amoklaufquote hält sich auch in Grenzen ;-)

In Deutschland scheitert das Thema FSK18 als uncut an einem kleinen Zusatz: Ab 18 gilt zwar grundsätzlich der Jugendschutz nicht mehr, also könnten wir uncut machen, aber der Jugendschutz in Deutschland meint, dass Jugendliche unter Umständen trotzdem auch an Filme ab 18 kommen könnten und damit auch diese Filme "keine schwere Jugendgefährdung" aufweisen dürfen. Und DARAN scheitert in erster Instanz bei uns die uncut ab FSK18. Ist das scheinbar gegeben, darf keine Freigabe mehr erfolgen. Die BPjM ist mir wurscht, die indiziert nur Filme, kaufen kann man sie ab 18 weiter und Infos dazu gibt es ausreichend auch ohne öffentliche Werbung. Die zweite Instanz bei uns, an der es scheitert, ist dann das StGB. Denn verstößt ein nicht von der FSK freigegebener Film nach Richtermeinung gegen das StGB (131, 184...), darf der Film beschlagnahmt werden. Somit darf er niemandem mehr von einem Händler zugänglich gemacht werden, ist also quasi "verboten". Solche Dinge kennen Österreich und die Schweiz nicht.


Westlifegirl95 
Beitragsersteller
 30.08.2013, 14:21

Vielen lieben Dank für deine tolle Antwort ;)

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Westlifegirl95 
Beitragsersteller
 30.08.2013, 14:21

Vielen lieben Dank für deine tolle Antwort ;)

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