Hochschulgangberechtigung?

3 Antworten

Hallo,

die Hochschulzugangsberechtigung ist der Schulabschluss, der dich zum Besuch einer Hochschule berechtigt.

Es handelt sich somit um die allgemeine Hochschulreife (=Abitur), die man, je nach Bundesland nach 13 (G9) oder 12 (G8) Jahren absolviert, sowie um die Fachhochschulreife. Mit letzter kann man an Fachhochschulen und nur in wenigen Bundesländern begrenzt an Universitäten studieren.

Das Abitur vom Gymnasium egal ob in 12 oder 13 Jahren erworben ist in D. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Es gibt aber noch andere Arten an Hochschulzugangsberechtigungen, zum Teil mit Einschränkungen bei der Hochschule. Manche erwirbt man mit Ausbildung und Berufserfahrung oder zumindest einem Praktikum. Egal ob man vorher nur einen 10. Klasse-Abschluss hatte.

Das Abiturzeugnis, entspricht verwaltungsrechtlich der Zugangsberechtigung zur allg. Hochschule.