Was soll ich tun wenn ich mich in ein 13-jähriges Mädchen verliebt habe?

9 Antworten

Ist das nicht strafbar? wenn ihre eltern das rauskriegen könntest du möchtigen ärger bekommen, vor allem wenn es zu sex kommen sollte. pass lieber auf, ich weiss wenn man verliebt ist würde man alles tun um mit der person zusammen zu sein aber trotzdem. Und, mag SIE dich überhaupt? kennt sie dich?

Wer behauptet mit 13 sei man noch ein Kind : Falsch gedacht.
Mit 13 ist man zwar noch ganz jung und in der wahrscheinlich 8. Klasse, aber meistens ist man schon reif genug. Kommt halt immer auf den Menschen an. Ich hab schon mit 12 mich gefühlt wie 16 und kenne welche die sind 15 benehmen sich aber wie 8. Bei Mädchen ist es meistens so, dass sie reifer sind und viele die ich kenne haben so ein Altersunterschied und es ist ihnen egal. Sprich sie einfach an, sei aber nicht zu aufdringlich.

Hallo!

Ich denke Du solltest sagen Du "schwärmst" für ein Mädchen oder "interessierst" Dich für sie - ob man Jemanden, mit dem man noch nicht einmal richtig gesprochen hat, wirklich "lieben" kann möchte ich bezweifeln.

Zunächst einmal solltest Du ganz unbefangen mit ihr sprechen und ihr nicht etwa gleich Deine "Liebe" gestehen. Binde ihr auch keinen Bären auf in Bezug auf Dein Alter oder ähnliches. Gerade in der Nachbarschaft ist es kein Geheimnis wie alt jemand ist. Wenn sie es nicht weiss, dann bestimmt ihre Mutter (und wenn Du Pech hast erst recht ihr Vater... ;-) ). Ein Nachbarsmädel kann man oft nach allerlei fragen "Weisst Du ob heute die Post schon da war?" "Hast Du meinen Bruder gesehen?" usw. Da kann sich dann elegant ein "Wie heisst Du eigentlich? - ich bin der Alien" anschließen usw. Mach nicht gleich ein "Date" draus. Statt "Möchtest Du mal mit mir ausgehen?" besser ein "Ich hole mir ein Eis - magst Du auch eins?" usw. Dabei kann sich dann natürlich herausstellen, dass sie ein tolles Mädchen ist, in die Du Dich tatsächlich verlieben kannst - oder auch ein unreifes Gör, von dem Du besser Abstand hältst. Das kann Dir HIER niemand vorhersagen... .

Du kannst also durchaus mit ihr befreundet sein - mit Sex (und das geht rein rechtlich bei Zungenküssen los) solltet ihr allerdings warten, bis sie mindestens 14 ist - dann hat zumindest der Gesetzgeber nichts dagegen. Was Eure Familien und Freunde davon halten steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Aber schon Nietzsche sagte "Moralische Entrüstung besteht meist zu 2% aus Moral, 48% Hemmung und 50% Neid!".  Der reine Altersunterschied verwächst sich mit der Zeit - falls ihr solang zusammen seid... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Also, Sex mit unter 14jährigen ist IMMER strafbar. Selbst wenn du 14 wärst (denn ab 14 wird man strafmündig), würdest du dich strafbar machen. Und ich nehme mal nicht an, dass dir eine sexlose Beziehung so lange reicht?

Wenn du zwei Jahre wartest ist sie 15 und du 21, d.h. für dich gelten dann sogar noch strengere Regeln.

Und was bringt es dir, zu lügen? Willst du sie einfach nur kurz in die Kiste kriegen? Nee nee, Ehrlichkeit währt am längsten.

Ansprechen kannst du sie natürlich. Dagegen spricht erst mal nichts. Du weißt ja nicht mal, ob sie an dir überhaupt auch nur einen Funken Interesse hat.

Allerdings finde ich 13 echt zu jung! Ich würde die Finger von ihr lassen. Nicht nur aus moralischen Gründen, sondern auch, weil sie (bzw. ihre Eltern) dich jederzeit anzeigen könnten (wenn ihr miteinander geschlafen habt), weil sie plötzlich feststellen, dass es doch blöd war - oder du sie schief angeguckt hast.


Libertinaer  11.03.2016, 21:04

Wenn du zwei Jahre wartest ist sie 15 und du 21, d.h. für dich gelten dann sogar noch strengere Regeln.

Grundlegend falsch!

Sobald sie 14 ist, darf er Sex mit ihr haben (sofern sie das auch möchte ;-)). Ob er dann 18, 28 oder 88 ist, spielt in so einer Konstellation dann praktisch keine Rolle mehr. Die Strafbarkeit ist dann nur noch bei absoluten Ausnahmefällen gegeben (z.B. keine Bezahlung für den Sex), die in einer Beziehung (selbst in einer rein sexuellen) keine Rolle spielen.

sondern auch, weil sie (bzw. ihre Eltern) dich jederzeit anzeigen könnten (wenn ihr miteinander geschlafen habt),

Ab 14 könnten sie das tun, bis sie schwarz werden. Kann ihm dann egal sein.

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Chichibi  11.03.2016, 23:45
@Libertinaer

Ok, es war etwas unglücklich formuliert. Sobald sie 14 ist, ist es ein bisschen schwieriger Missbrauch nachzuweisen. Es macht dann aber einen Unterschied, ob er dann 20 oder 21 Jahre als ist.

Mit 14-15 kann laut Gesetz die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen. Wer das Ausnutzt und über 21 Jahre ist, macht sich strafbar. (§182, Abs. 3 StGB) Wie die Eltern (und das Gericht) also der Meinung sind, dass sie diese Fähigkeit nicht hat, ist er genauso dran.

Unkritisch wird es für ihn erst, wenn sie 16 ist.

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Libertinaer  18.03.2016, 12:32
@Chichibi

Also Mit 14-15 kann laut Gesetz die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen.

Laut Rechtsprechung eher nicht.

Es kann aber, trotz allgemeiner Fähigkeit, einer bestimmten Person (nämlich dem Täter) gegenüber diese Fähigkeit fehlen.

Wie das?

Nun, bei Heterosex wird die Fähigkeit ab 14 vorausgesetzt. Aber bei Homosex? Als das könnte ja doch "verwirrender" sein ...

Ist das Ergebnis der Wiedervereinigung, als die generelle Strafbarkeit homosexueller Kontakte von erwachsenen Männern mit männlichen Jugendlichen gestrichen werden musste (zum Leidwesen homophober Unionspolitiker).

Wer das Ausnutzt und über 21 Jahre ist, macht sich strafbar. (§182, Abs. 3 StGB)

Genau. "Ausnutzen" muss man das auch noch. Tut man das nicht, ist der Sex ohnehin legal.

Wie die Eltern (und das Gericht) also der Meinung sind, dass sie diese Fähigkeit nicht hat, ist er genauso dran.

Das ist falsch! Die Eltern haben da nichts zu melden! Klar, sie können das anzeigen (ist ein Antragsdelikt und wird deswegen nur bei Anzeige verfolgt), aber ihre Meinung spielt vor Gericht keine Rolle!

Vielmehr muss ein gerichtlich bestellter Gutachter das Fehlen feststellen und begründen.

Der weltfremde Absatz spielt dennoch schon beim Homosex praktisch keine Rolle (Urteilszahl geht fast gegen null). Aber was Heterosex angeht ...

Unkritisch wird es für ihn erst, wenn sie 16 ist.


Also wirklich "unkritisch" wird es erst "ab 18". Aber davor sind es, auch was den § 182, Abs. 3 StGB angeht, absolute Ausnahmefälle, die in Liebesbeziehungen, ja sogar rein sexuellen Beziehungen, praktisch nicht vorkommen.

Deswegen ist es praktisch ab 14 "unkritisch".

Selbst wenn man sich wie das letzte A...loch benimmt! Googel z.B. mal nach

32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch

oder

31-Jähriger 15-Jährige Vergewaltigung Freispruch

PS: Anklagen weil es bei 14/15 "kritisch" sein könnte, gab es selbstredend nicht (wäre zu schön gewesen). Beim Lehrer, weil er der Lehrer war (da gilt "ab 16" - Freispruch, weil nur Vertretungslehrer), beim anderen, weil sie nicht wollte (aber keine Gegenwehr, also auch keine Vergewaltigung).

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Hallo! Auf den Punkt gebracht : Bei einem sexuellen Kontakt machst Du Dich strafbar

Alles Gute.