Hilfe bei elterngeld Antrag?

2 Antworten

Hallo,

Elterngeld erhält man ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es wird daher 2 Monate Überschneidungen von Mutterschaftsgeld und Elterngeld geben. Das erhaltene Mutterschaftsgeld wird in dieser Zeit auf das Elterngeld angerechnet – einfach gesagt: Du erhältst in den ersten beiden Monaten kein Elterngeld und der Anspruch auf Elterngeld sinkt real gesehen von 12 Monate + 2 Partnermonate auf 10 + 2 Monate.

Quelle: https://www.elterngeld.de/mutterschaftsgeld/#gref

Kommst du aus Bayern? Dort gibt es gute Beratungsstellen.

So hat uns unsere empfohlen lieber Elterngeld auf 12 Monate zu beantragen. Du bekommst das gleiche Geld egal ob du 12 oder 24 Monate nimmst. Solltest du aber z. b. nach dem 15ten Monat doch wieder anfangen wollen zu arbeiten würde da auf die 24 Monate angerechnet werden. Die 12 Monate blieben unberührt.

Gruß


icecreamcooky 
Beitragsersteller
 28.12.2018, 08:18

Ich bin arbeitslos und möchte je nach Betreuungsmöglichkeit etwas dazu verdienen und strebe die 24 Monate Elterngeld an. Ich komme ais Rheinland-Pfalz. Also stelle ich den Antrag ganz normal ab dem 1 Lebensmonat und Kreuze einfach bis 24 Lebensmonat des Kindes an? Die rechte Seite (Vater) bleibt komplett unberührt?

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Schaue mal im Internet nach dem Elterngeldrechner. Der ist hässlich aber funktioniert.


icecreamcooky 
Beitragsersteller
 28.12.2018, 08:18

Ich brauche nicht den Betrag sondern Hilfe beim ankreuzen. Aber trotzdem danke.

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