HIIIIIIIIIIIIIIIIIILFE Mein Vater schlägt mich

5 Antworten

Erst mal werde ruhig!!!!

In dem Alter würde ich ja zurück schlagen. Aber tatsächlich haben Eltern heute kein Recht körperliche Gewalt an ihren Kindern auszuüben. Auch wenn sie sich einbilden sie hätten Gründe. Es handelt sich in jedem Fall um Körperverletzung.

Eltern sind ihren Kindern gegenüber erziehungs- und fürsorgePFLICHTIG. Sie bekommen von unseren Steuergeldern einen sehr hohen Betrag um dieser Pflicht nachzukommen. Genau genommen den weltweit dritthöchsten.

Du als Fürsorgeberechtigter hast manche Rechte. Diese findest Du im Jugendschutzgesetz welches Du online lesen kannst festgehalten. Welche Aufgaben das Jugendamt hat wird auf Wikipedia gut erklärt wenn Du dort nach Jugendamt suchst. Bitte nutze auch die Möglichkeit Links die im Text drin sind anzuklicken und die weiterführenden Informationen zu lesen.

Nun ja. Es gibt Eltern die sich darin gefallen ihre Kinder möglichst dumm zu halten aus Gründen die ich hier nicht ausführen will. Dir ist ganz offensichtlich massive Angst von Deinem Vater mit auf den Lebensweg gegeben worden. Du hast aber absolut keinen Grund Angst vor der Polizei oder dem Jugendamt zu haben. Auch nicht vor anderen Behörden oder Menschen.

Wenn Deine jetzige Gastfamilie damit einverstanden ist kannst Du beim Familiengericht beantragen dort wohnen zu bleiben. Ich kann mir gut vorstellen dass an Deinem Körper die Folgen der Schläge noch zu sehen sind da sie ja immer wieder erfolgen. Dein Vater ist dann Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet bis Du die Erstausbildung absolviert hast oder das 25. Lebensjahr überschritten hast. Nun gibt es Berufe die eine längere Ausbildung als bis zum Ende des 25. Lebensjahres erforderlich machen. Da Du von Geburt an das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und daraus folgernd das Recht auf freie Berufswahl hast ist dann länger Unterhalt von den Eltern zu zahlen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr musst Du Dich dann um Unterhalt kümmern.

Von Steuergeldern wird dann noch Kindergeld an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezahlt. Da gelten die gleichen Regeln wie beim Unterhalt.

Du findest bei Bedarf hilfreichen Rat hier

https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php

Ich wünsche Dir von Herzen dass Du die Chance bekommst in der Familie Deiner Freundin - großes Lob an sie von mir! - lernen darfst wie normales Leben geht. Dass Du da erlernen darfst dass Du Rechte aber eben auch Pflichten hast so wie fast jeder Mensch. Nur Babys haben keine Pflichten. Sie sind ja noch gar nicht fähig welche zu erfüllen. Aber je älter wir werden je mehr Pflichten gibt es. Die Zeiten dass Kinder Eigentum ihrer Eltern waren sind zum Glück schon eine ganze Weile vorbei.

Alles Gute für Dich.

Die Polizei wird dich mit auf das Revier nehmen. Bei Körperverletzung wird dann das Jugendamt verständig. Die Mutter/Vater deiner Freundin kann dann die vorweilige Vormundschaft beantragen und sie ist dann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für dich verantwortlich. Notfalls wäre Kinderheim die Notlösung.

Wieso sollte er die Polizei rufen, das könntest du tun - geh bitte zur Polizei bzw. oder zum Jugendamt


fgdhw 
Beitragsersteller
 29.07.2014, 00:08

nimmt die polizei mich dann mit? oder kann ich vorerst bei der Familie bleiben?

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Mara81  29.07.2014, 00:13
@fgdhw

Wenn du bei ner Freundin bist und ihre Eltern das ok finden und es dann auch mit Jugendamt bzw. Polizei klären, das du erstmal da bleiben kannst, dann geht das bestimmt für ne Weile ok. Allerdings entscheidet dann später ein Gericht ( bei ner Anzeige gegen deinen Vater), wer die Vormundschaft bekommt, falls ihm das Sorgerecht entzogen wird.

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Schwierig, evtl. in die Obhut einer Pflegefamilie/Heim, bis das Jugendamt die Sache klärt.

Geh zum Jugendamt und hole dir da Hilfe. Wenn dein Vater jetzt die Polizei ruft, um dich wiederzuholen, erzähle der Polizei, dass du geschlagen wirst und zeige deinen Vater wegen Körperverletzung an.