Heißt es dass ich Angezeigt worden bin?

1 Antwort

Damit das Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann, sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (= ein Anfangsverdacht) und die Strafbarkeit des vorgeworfenen Verhaltens notwendig.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Zum einen kann eine Anzeige bzw. ein Strafantrag durch einen Bürger (Näheres zur Strafanzeige und zum Strafantrag in § 158 StPO) ausschlaggebend sein. Zum anderen kann der Verdacht auf anderem Wege, (gemeint ist damit die amtliche Wahrnehmung eines Staatsanwalts oder der Polizei während der Arbeitszeit) zu einem Ermittlungsverfahren führen.

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/strafrecht/prozessrecht/ablauf-des-strafverfahrens

So beginnt ein Strafverfahren. Es muss also nicht zwingend eine Anzeige gegen dich gemacht worden sein.