Haustürschlüssel zurückverlangen?

4 Antworten

Wenn sie nicht bei euch gemeldet ist und auch nicht im Mietvertrag steht schon

Ja, könnt ihr.

Die frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Im Normalfall reicht es, wenn ihr einfach sagt, sie soll ihn zurückgeben oder ihr holt ihn ab. Also meiner Meinung nach muss man nicht direkt alles übertreiben (außer sie weigert sich dagegen, den Schlüssel abzugeben).


AXE2004 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:17

Problem ist das sie ziemlich abdreht und meine Mutter mit der wir keinen Kontakt haben wollen stand ohne Einwilligung bei meinem Bruder in der Wohnung weil seine Freundin ihr den Schlüssel gegeben hat.

die Polizei sagte jedoch es sei kein Hausfriedensbruch da sie einen schlüssel hatte….

ich würde ihr alles zutrauen und wenn es so kommt was kann man dagegen machen wenn die Polizei sowas sagt?

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katzenliebha656  22.08.2024, 01:32
@AXE2004

Ich kenne mich mit der rechtlichen Lage nicht so gut aus. Leider „labert“ die Polizei oft so was, damit sich der Fall für sie erledigt hat (gilt nicht immer, aber bei uns in der Ortschaft sind die leider so drauf). Soweit ich weiß, ist unerlaubtes betreten einer Wohnung, egal ob mit oder ohne Schlüssel, Hausfriedensbruch. Wahrscheinlich steht sie auch nicht ihm Mietvertrag drin und könnte den Schlüssel theoretisch auch geklaut haben. Normal sollte die Polizei da anders reagieren… Redet am besten nochmal mit der Freundin/Ex und bittet sie höflich darum (wenn sie schon so abdreht, wie du es sagst, solltet zumindest ihr, auch wenn es schwer ist, die Ruhe behalten, damit es nicht komplett eskaliert). Hoffe es wird gut.

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Natürlich!

Ich würde ihr schreiben und sie auffordern, Deinen Haustürschlüssel, den Du ihr als (Dauer)Leihgabe gegeben hast, unverzüglich an Dich zurückzugeben! Ich würde ihr auch unmissverständlich mit rechtlichen Konsequenzen drohnen, falls sie Deiner Aufforderung nicht nachkommt und den Schlüssel nicht bis zum [ Datum, 14 Tage Frist! ] an Dich zurückgegeben hat!

Dann würde ich mich zunächst an die Polizei wenden und fragen, wessen sich diese Frau schuldig gemacht hat, dadurch, dass sie Deinen Hausschlüssel einbehält. Indem sie so vorgeht, begeht sich einen "Bruch fremden Gewahrsams", was das Charakteristikum für einen Diebstahl ist. Fraglich ist, ob es sich hierbei wegen des Bruchs fremden Gewahrsams um einen Diebstahl oder aber um Unterschlagung handelt, da sie den Schlüssel ja nicht gestohlen, sondern vielmehr einbehalten hat!

Falls Dir die Polizei nicht weiterhelfen kann, wende Dich unbedingt an einen Anwalt!

Viel Glück und alles Gute!

Regilindis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, das ist der Herausgabeanspruch des Eigentümers an den unrechtmäßigen Besitzer.

Sie war rechtmäßiger Besitzer, weil sie eure Genehmigung zum Besitz hatte, aber die beendet ihr jetzt.

Und sie muss ihn rausgeben.


AXE2004 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:21

Gut zu wissen kann man den Schlüssel schon für den nächsten Tag verlangen oder gibt es da eine „frist“?

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