Hausratversicherung: Entschädigung erst nach Rechnung?

1 Antwort

In der Regel zahlen die Versicherer zumindest bei einem Diebstahl den Netto-Betrag aus und erstatten dann bei Vorlage der Rechnung auch die nachweislich gezahlte MwSt.
Ich empfehle dir mit deiner Versicherung ins Gespräch zu gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung