Haus Verkauf?

2 Antworten

Die genaue Rechtslage kann Dir ein Anwalt verraten bzw. gibt es vielleicht diverse Gerichtsurteile hierzu.

Wenn Du die Instantsetzung beautragst, mußt Du sie grundsätzlich auch zahlen.

Du kannst die Hälfte des Rechnungsbetrages vom Miteigner zurückfordern. Inwieweit erfolgreich, kann ich nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Rechtlich kann ich nicht sagen. Aber ich hatte auch einen Schaden am (elektrischen) Rolladen. Reparaturkosten ca. 100 €. Dafür würde ich keinen Aufstand machen. Lass Dir Kostenvoranschlag geben und sieh dann weiter, ob es sich lohnt, die Hälfte von ihm zu verlangen.

Und kannst von der Steuer absetzen (Handwerkerleistungen).