Haus Verkauf?
Hallo, unsere gemeinsame Immobilie wurde verkauft. Nun habe ich festgestellt das der Rolladen im Dachgeschoss sich nicht mehr öffnen lässt. Defekt. Das ich das bis zur Übergabe richten lassen muss ist mir klar. Meine Frage ist, ob mein Ex Mann die Hälfte der Reparatur kosten auch zahlen muss schließlich gehört ihm die Hälfte aber er wohnt schon seit längerem nicht mehr im Haus. Wie ist hier die Rechtslage. Kann er nein sagen da er nicht hier wohnt oder haftet er genauso für den Schaden ?
2 Antworten
Die genaue Rechtslage kann Dir ein Anwalt verraten bzw. gibt es vielleicht diverse Gerichtsurteile hierzu.
Wenn Du die Instantsetzung beautragst, mußt Du sie grundsätzlich auch zahlen.
Du kannst die Hälfte des Rechnungsbetrages vom Miteigner zurückfordern. Inwieweit erfolgreich, kann ich nicht beurteilen.
Rechtlich kann ich nicht sagen. Aber ich hatte auch einen Schaden am (elektrischen) Rolladen. Reparaturkosten ca. 100 €. Dafür würde ich keinen Aufstand machen. Lass Dir Kostenvoranschlag geben und sieh dann weiter, ob es sich lohnt, die Hälfte von ihm zu verlangen.
Und kannst von der Steuer absetzen (Handwerkerleistungen).