Hat V sich wegen 266 ggü. der Bank strafbar gemacht?

3 Antworten

Jeder Bankberater, der einem Kunden Wertpapiere verkauft, muss ein WPHG Formular ausfuellen, welches der Kunde unterschreibt. Mit diesem Formular wird bestaetigt, dass der Berater den Kunden ueber alle Risiken aufgeklaert hat.

Hat V sich wegen 266 StGB ggü. der Bank strafbar gemacht?

Nein, da er nicht über das Vermögen der Bank verfügt hat. Das wäre der Fall wenn der V Gelder der Bank freierhand anlegen würde und dabei auf einen Vorteil für sich hinarbeitet. Sei es Geld beiseite schaffen, Risikoanlagen zur Generierung von Provisionen etc..

Tatbestandsmerkmal: a) Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten scheidet in og. Fall eindeutig aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

"Gegenüber der Bank strafbar" ist eine Formulierung ohne Sinn.

Daher: nein.


Lisas860 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 10:23

Ich meine Untreue zum Nachteil der X-Bank

0