Hat das Bafög-Amt bei euch schon mal Fehler gemacht?

1 Antwort

Auch im Bafög-Amt arbeiten nur Menschen. Unbedingt fristgerecht Widerspruch erheben und falls das nichts bringt, einen Beratungshilfeschein beantragen und einen Anwalt mit der Prüfung und ggf. Klage gegen den Bescheid beauftragen.

Vielleicht ist ein ganz simpler Fehler die Ursache und das Amt erkennt den Fehler selbst. Wenn das Einkommen der Eltern im Vergleich zum Vorjahr nicht deutlich höher geworden ist, ist so eine starke Reduzierung ein erster Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist