Hat man als Azubi recht auf Kurzarbeit?
Hallo,
ich arbeite in einer Praxis und bin Lehrling, seit dem Coronavirus hat sich bei uns auch viel verändert und wir werden bald vorübergehend Kurzarbeit machen, zumindest war es so geplant.
Uns Mitarbeitern wurde erklärt das wir 20% der eigentlichen Arbeitsstunden zu arbeiten haben und dafür (wegen dem Corona und allem) 60% vom Lohn kriegen. Ich fand es fair, da wir auch wegen der Gefahr weniger Arbeiten sollten.
Ich hab letzte Woche in der Praxis jedoch erfahren das es für uns Azubis nicht gilt und wollte fragen ob es fair ist? Also darf man dass, das man die ausgelernten 20% arbeiten lässt und uns die ganze Zeit? Ich mein wir sind doch eigentlich auch gefährdet? Kann es sein das man uns nur „Vollzeit“ arbeiten lässt da wir viel weniger verdienen als die andern oder ist das normal?
Jedoch hat unsere Kammer die für zuständig ist nicht verordnet das wir es machen müssen und unsere Chefin hat es freiwillig verordnet, deswegen weiß ich nicht ob sie sich aussuchen kann wer Kurzarbeit kriegt und wer nicht.
über Antworten würde ich mich sehr freuen :) lg
3 Antworten
Das darf man nicht nur, dass muss man sogar.
Auszubildende darf man nicht so einfach in Kurzarbeit schicken, da sie dann ja nichts lernen können und halt zum lernen angestellt sind.
Dein Arbeitgeber hat also die Pflicht Dich zu beschäftigen und Dir etwas bei zu bringen, sofern es irgend wie geht.
Also kurz: Kurzarbeit ist für Auszubildende im Regelfall nicht zulässig.
Natürlich hast du nicht das Recht auf Kurzarbeit.
Du hast das Recht auf vollständige und umfassende Ausbildung.
Das ist dein oberstes Ziel während der Ausbildung.
Nein, hast du nicht.
Bei Auszubildenden stellt die Form der Kurzarbeit die absolute Ausnahme dar und ist erst das allerletzte Mittel.
Vorher müssen sämtliche Möglichkeiten überprüft werden.