Handyvertrag kündigen bei Umzug ins Ausland?
Hallo :)
Ich werde in 1 Jahr nach Österreich ziehen, habe aber noch einen Handyvertrag. Bei Mobilfunk Erträgen weiß ich, dass ein Sonderkündigungsrechg besteht. Wie sieht das aus bei Smartphones. Muss ich dann die komplette restliche Summe auf einmal zahlen? Kann der weiterlaufen nur mit einem anderen Mobulfunkvertrag?
Viele Grüße :)
4 Antworten
Guten Abend blabla862,
wie lange ist die Vertragslaufzeit für deinen Mobilfunktarif dann noch, wenn du im nächsten Jahr nach Österreich gehst? Also nach deinem Umzug?
Und bei welchem Anbieter bist du? Ich denke, dass es da schon unterschiede in den Prozessen, der Bearbeitung gibt, daher ist diese Info schon wichtig.
Denke bitte dran, dass du deinen Umzug und deine Kündigung inklusive Nachweis über deinen Umzug ins Ausland rechtzeitig bei deinem Anbieter einreichst.
Viele Grüße
Rebekka H.
Oh okay. Danke für deine Rückmeldung.
Da kenne ich mich mit den Prozessen nicht aus. Am besten fragst du dort einmal genau nach, was du genau machen musst, bzw. was ggf. für einmalige Kosten auf dich zukommen.
Viele Grüße
Rebekka H.
Bei O2 und ich habe den Vertrag grade erst abgeschlossen für 36 Monate und dann kam die Zusage für Österreich, womit ich nicht gerechnet habe.
Für den Mobilfunkvertrag selbst hast du ein Sonderkündigungsrecht, das stimmt. Hast du aber gleichzeitig eine Finanzierung für ein Handy enthalten kann es schwierig werden, da dieses Handy ja teils durch den Vertrag abgezahlt wird. Möglicherweise fordert der Betreiber die Restsumme zum Begleichen des Handys
Ein paar Monate kannst du den Vertrag noch mit Roaming nutzen. Dann befürchte ich, dass du den Vertrag entweder weiter laufen lassen kannst und monatlich bezahlen, obwohl du ihn nicht nutzen kannst, oder du bezahlst auf einmal die offene Summe.
Ich sehe nicht, warum du auf einmal ein Kündigungsrecht haben solltest. Der Anbieter kann ja nichts dafür, dass du umziehst.
Der Anbieter kann auch nichts dafür wenn ein Vertragsnehmer stirbt und trotzdem gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht. Ähnlich könnte ichbes mir auch bei Umzug vorstellen da der Vertrag ja nicht mehr genutzt werden kann
Der Vertrag kann nach dem Umzug noch genutzt werden, nur ist das dann halt sauteuer. Aber anscheinend gibt es dieses Sonderkündigungsrecht beim Umzug tatsächlich seit weniger als einem Jahr.
Die im Vetrag enthaltenen Optionen wie Datenflat bzw enthaltenes Datenvolumen etc können eben nicht genutzt werden.
Du hast doch auch im Ausland ROAMING.Lass den doch normal weiterlaufen.
Das Roaming im Ausland ist für die vorrübergehende Nutzung z B im Urlaub gedacht aber nicht bei Umzug
Und ich habe einen Mobulfunkvertrag inkl Finanzierung eines Smartphones.