Handelt es sich um eine Verleumdung o.Ä.?

1 Antwort

Bisher hast du ja keinen Namen genannt. Daher ist alles in Ordnung und du solltest es dabei belassen.

Auch beim Werkvertrag hat der Auftragnehmer ein Nachbesserungsrecht im Fall eines Mangels. Das hat er wahrgenommen und anscheinend auch erfolgreich.