Hallo Leute, ich brauche Hilfe?

4 Antworten

Ja das kann passieren,es wird angerechnet .und wenn ihr zusammen wohnt wird das deiner Mutter leider abgezogen werden .

Wenn sie Bürgergeldempfänger ist .

Meine Mutter wohnt auch mit meinen Bruder zusammen und da das Haus zu groß ist bekommen beiden viel weniger ,als wenn sie alleine wohnen würden.

Aber beide brauchen auch Hilfe ,da unsere Mutter schon alt ist und krank.

Sie darf aber alle 2 Wochen Lebensmittel v der Tafel holen .

Wie das bei euch konkret ist ,hängt vom Verdienst ab.

Das können wir euch hier nicht sagen ,am Besten beim Amt nachfragen

Aus Bürgergeldperspektive bilden Du und Deine Frau sowie euer gemeinsames Kind die eine Bedarfsgemeinschaft. Deine Mutter bildet ihre eigene Bedardsgemeinschaft.

Ob Deine BG im Leistungsbezug ist hast Du nicht angegeben.

Zur BG Deiner Mutter:

Dem Grunde nach müsste das Sozialamt also neben der Regelleistung auch 1/4 der Miete für sie mit einbeziehen.

Das Sozialamt wird aber fragen dürfen inwieweit sie von euch finaziell unterstützt wird. Hieraus solltet ihr entsprechend antworten.

Im Grunde genommen spricht vorerst nichts gegen einen Antrag. Stellt den doch einfach und ihr werdet sehen ob ein Anspruch besteht...

Woher ich das weiß:Recherche

auch wenn sie bei euch wohnt, sollte sie Bürgergeld bekommen. Ihr seid nicht zuständig für ihre finanzielle Versorgung


GutenTag2003  21.08.2024, 13:37

Zu lesen

Aber meinem Mutter lebt von sozialamt

Somit dürfte die Zuständigkeit des JobCenters (Bürgergeld) nicht gegeben sein.

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Das Sozialamt hat mit Bürgergeld nichts zu tun.

Ob Deine Mutter Anspruch auf Bürgergeld oder auf Sozialhilfe hat, läßt sich anhand Deiner Angaben nicht beurteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.