Hallo, ich möchte bitte wissen, ob es legal ist, .dll Dateien zu verändern?

3 Antworten

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Ja, das ist eindeutlig legal, also kein Problem!

Das, was du vor hast, nennt sich "Reverse Engineering" und solange du deine modifizierten DLLs danach nicht weiter gibst, ist dieses sog. "Reversing" nach deutschem Recht auch völlig legal.

In Deutschland geht es sogar so weit, dass wenn die Lizenz, bzw. die EULA ausdrücklich ein Reversing verbieten, dieser Abschnitt nichtig ist.

Und im Falle von einer EULA ist das sowieso immer der Fall. In Deutschland hat so eine "End-User-License-Agreement" vor Gericht keinen Bestand und kann komplett ignoriert werden. Viele Firmen wissen das nicht, und nerven ihre Kunden weiterhin mit "Ja, ich bin mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden" Texten, bei denen man dann ein Häkchen setzen muss.

Aber egal, in deinem speziellen Falle musst du dir weder Gedanken um die Lizenz, noch um die EULA oder irgendetwas anderes Sorgen machen. Du darfst definitiv deine Software manipulieren, so wie du lustig bist.

Um es auf die Spitze zu treiben kann man auch direkt sagen: Du darfst deine eigene Software cracken und Kopierschutzmechanismen umgehen, falls du dazu in der Lage bist. Das ist tatsächlich legal in Deutschland! Das einzige, was verboten ist, ist die Weitergabe von solch manipulierter Sotware.

Also dann, viel Spaß beim Reversen! :)


TeeTier  22.11.2015, 16:29

Hier noch mal der angesprochene Punkt in der Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Engineering#Rechtliche_Aspekte
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oliberlin  25.11.2015, 02:23
@TeeTier

Im gleichen Gesetzestext steht ausdrücklich, dass jegliche Lizenzbestimmungen, die versuchen so etwas zu untersagen, die Lizenz unwirksam werden lassen.

Die Frage, in welchem Gesetzestext das genau stehen soll bist du leider immer noch schuldig. Oder hattest du die Frage nur übersehen? Aufklärung wäre echt klasse!

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TeeTier  25.11.2015, 15:47
@oliberlin

Eine Lizenz ist ein Vertrag (deshalb auch Lizenzvertrag), und ohne salvatorische Klausel ist dieser nichtig, sobald ein Punkt ungültig wird.

Deshalb auch der vorkorkste Ausdruck in dem zitierten Abschnitt aus der Lizenz des Fragenstellers.

Zitat von §139 BGB:

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

Eine Zusammenfassung zu dieser zitierten Stelle von einem Juristen:

Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung wären ganze Verträge somit nichtig, selbst wenn nur einzelne Bestandteile nichtig sind.

Allerdings ist dieser gesamte Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) sowieso nach deutschem Recht ungültig, wenn der Kunde nicht schon VOR dem Kauf die Möglichkeit hatte, diesen zu lesen. Das trifft auf 99% aller Download-Software zu, und vermutlich auf 100% aller bei MediaMarkt & Co angebotenen Programme oder Spiele.

Siehe dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Mit anderen Worten: Software-Lizenzen sind in Deutschland meistens sowieso ungültig, da der Kunde vor dem Kauf die EULA nicht lesen kann. Kann er das doch, und darin ist die Rede von einem Reversing-Verbot, ist die Lizenz ebenfalls ungültig, sofern keine salvatorische Klausel oder ähnliches ebenfalls vorhanden ist. Aber auch, wenn so etwas vorhanden ist, ist es also völlig unabhängig von der Lizenz möglich, die Software mit gutem Gewissen zu Dekompilieren.

Evtl. bilden hier die einzige Ausnahme Verträge, bei denen beide Parteien per Hand unterschreiben, und bei denen die "Software" auch nicht als solche Verkauft wird. Das ist oft bei Rüstungsverträgen der Fall. In so einer Situation gelten andere Regeln. Aber damit dürften 99,999% aller Menschen wohl eher nicht in Berührung kommen.

Wie auch immer, guck dir §139 BGB an. Dort werden Software-Lizenzen, wie im hier vorliegenden Fall, mit abgedeckt.

Viel Spaß beim Lesen! :)

PS: Ich habe ehrlich gesagt keine Lust über Gesetze zu diskutieren. Du wirst bestimmt Fehler in meinen Aussagen finden und Sonderfälle, in denen Reversing tatsächlich untersagt ist (wie bei den angesprochenen Rüstungsangelegenheiten). Das ändert aber nichts daran, dass man den mit Abstand größten Teil aller Programme getrost reversen darf. Und darauf kam es in der ursprünglichen Frage an. Sonderfälle unter Randbedingungen spielen hier jetzt erst mal keine Rolle. Also um den Rahmen nicht zu sprengen, schlage ich vor, wir belassen es jetzt hierbei.

Schönen Tag noch! :)

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Zu jeder Software gibt es auch eine Lizenz, unter der diese veröffentlicht oder verkauft wurde, diese solltest Du Dir durchlesen. Wenn die Lizenzbedingungen es nicht erlauben, dass die Software verändert wird darfst Du auch nichts an einzelnen Teilen davon ändern, das dekompilieren, anpassen und neu kompilieren wäre dann rein rechtlicht nicht erlaubt und würde gegen die Lizenzbedingungen verstoßen.

In der Regel ist das bei proprietärer Closed-Source-Software so, dass man nichts im Quellcode ändern darf. Software, die man legal ändern darf liegt idR. auch im Quellcode vor und muss erst gar nicht rekompiliert werden.


JamesOffice 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 16:11

Vielen Dank für deine Antwort... Hier mal der wichtigste Teil in dem vertrag....

Ja. Da die Software lizenziert und nicht verkauft wird, behält sich XXX alle Rechte vor (beispielsweise Rechte im Rahmen von Gesetzen über geistiges Eigentum), die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.Insbesondere erhalten Sie mit dieser Lizenz keine Rechte für folgende Handlungen und müssen daher Folgendes unterlassen: Features der Software separat zu verwenden oder zu virtualisieren, die Software zu veröffentlichen, zu kopieren (mit Ausnahme der zulässigen Sicherungskopie), zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, die Software zu übertragen (außer wie durch diesen Vertrag zugelassen),zu versuchen, technische Schutzmaßnahmen in der Software zu umgehen, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn,die Gesetze an Ihrem Wohnort erlauben dies auch bei Vorliegen dieses vertraglichen Verbots. In diesem Fall dürfen Sie nur das tun, was das für Sie geltende Recht erlaubt. Bei Verwendung von Internet basierten Features dürfen Sie diese Features nicht auf eine Weise verwenden, die deren Nutzung durch andere stören könnte, oder versuchen, sich auf nicht autorisierte Weise Zugriff auf Dienste, Daten, Accounts oder Netzwerke zu verschaffen....


Also dadurch weiß ich jetzt dass ich das dekompilieren nicht darf, aber das ändern von .dll weiß ich leider immer noch nicht.... Biete um eine konkrete Antwort... Vielen Dank im Voruas....

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TeeTier  22.11.2015, 16:25
@JamesOffice

Genau das, was ich geschrieben habe:

... zu versuchen, technische Schutzmaßnahmen in der Software zu umgehen, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn,die Gesetze an Ihrem Wohnort erlauben dies auch bei Vorliegen dieses vertraglichen Verbots. In diesem Fall dürfen Sie nur das tun, was das für Sie geltende Recht erlaubt.

Mit anderen Worten: Du darfst alles! Und dieser Vertragstext ist absichtlich so formuliert, da ein reines Verbot der aufgezählten Punkte auch die ganze restliche Lizenz zunichte machen würde.

Nochmal: Es ist völlig wurst, ob in der Lizenz steht, dass du Reversen / Dekompilieren / Wasauchimmer darfst, oder nicht. Das deutsche Recht steht über dieser Lizenz. Und demnach ist es erlaubt. Punkt.

Sogar im Gegenteil: Lizenzen, die das Reversen verbieten, sind verboten. Nicht umgekehrt!

Also solange du nichts weiter gibst. Ist doch alles in Ordnung. Steht ja sogar in deiner Lizenz. :)

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TeeTier  22.11.2015, 16:19

Wenn die Lizenzbedingungen es nicht erlauben, dass die Software verändert wird darfst Du auch nichts an einzelnen Teilen davon ändern, das dekompilieren, anpassen und neu kompilieren wäre dann rein rechtlicht nicht erlaubt und würde gegen die Lizenzbedingungen verstoßen.

Komplett falsch!!! Das Gegenteil ist der Fall!

Solche Lizenzbedingungen sind nach deutschem Recht wirkungslos! Also nichtig! Mit anderen Worten: Die kann man ignorieren!

Es ist ausdrücklich (!) erlaubt ein Programm zu dekompilieren, disassemblieren, anzupassen, zu analysieren, durch den Debugger zu jagen, oder anderweitig zu reversen!

Im gleichen Gesetzestext steht ausdrücklich, dass jegliche Lizenzbestimmungen, die versuchen so etwas zu untersagen, die Lizenz unwirksam werden lassen.

Meine Arbeit beinhaltet zu einem großen Teil "Reverse Engineering", und wenn das verboten wäre, könnte ich meinem Job nicht mehr nach kommen.

Was glaubst du, wer analysiert Schadsoftware für Antiviren-Firmen? Wer passt jahrzehnte alte Bankensoftware an moderne Systeme an, bei denen der Quelltext abhanden gekommen ist? Wer macht Schnittstellen von wichtigen Bibliotheken lauffähig, wenn die Herstellerfirma im Zuge einer Finanzblase plötzlich verschwindet? Oder ganz allgemein: Wer sucht nach Sicherheitslücken in gängiger Software, und schützt somit die Allgemeinheit? Das gilt wohlgemerkt nicht nur für PCs, sondern auch vor allem für Smartphones & Co.

All das wäre ohne Reversing unmöglich, und der Gesetzgeber tut gut daran, das nicht auch noch zu verbieten. Aus diesem Grunde sind die oben besprochenen Punkte auch in den meisten Ländern der Welt legal.

Dass man bei der Installation einer Software "Ja, ich stimme den Lizenzbedingungen zu" anklicken muss, ist ein vor Gericht völlig unwirksamer Akt, und hinzu kommt noch, dass es, im Bezug auf das von dir angesprochene Dekompilieren o. Disassemblieren, völlig irrelevant ist.

Fazit: Der Fragensteller darf in seiner Software so viel rumpfuschen, wie er will, und es gibt niemanden - nicht mal den Hersteller der Software - der ihm das verbieten darf. :)

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JamesOffice 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 19:33
@TeeTier

Herzlichen Dank für die Ausführliche Antwort... Nur noch eine kurze Frage, dann habe ich alles im Griff... Darf ich die von mir manipulierte Software aufm Geschäft benutzen .bzw verbreiten (Nicht verkaufen oder was ähnliches, nur zeigen wie es geht), da meine Kollegen das auch haben möchten oder nur bei mir PRIVAT.... Danke im Voruas für eure Mithilfe...

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oliberlin  22.11.2015, 23:03
@TeeTier

Im gleichen Gesetzestext steht ausdrücklich, dass jegliche Lizenzbestimmungen, die versuchen so etwas zu untersagen, die Lizenz unwirksam werden lassen.

In welchem Gesetzestext steht das genau?

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Kann mir nicht vorstellen, dass das illegal ist. Wenn ich programmieren könnte, hätte ich auch schon so manches Programm nach meinen Bedürfnissen angepasst. Letzten Endes hast Du doch für das Programm bezahlt und kannst damit doch machen, was Du willst. (persönliche Meinung)


JamesOffice 
Beitragsersteller
 22.11.2015, 00:40

Danke... das ist ja auch meine Persönliche Meinung aber leider kann ich damit nichts anfangen  :( ... auf hoffentlich baldige Rückmeldung wird gewartet...

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TorstenKraemer  22.11.2015, 09:54
@JamesOffice

Kann Dir leider nicht sagen, ob das legal ist oder nicht. Aber ich frage mich auch, wie will man denn erkennen, dass ein Programm verändert wurde? Das kann doch eigentlich keiner mehr nachvollziehen, oder?

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oliberlin  22.11.2015, 14:03

Letzten Endes hast Du doch für das Programm bezahlt …

Nicht ganz: Wenn man ein Programm kauft erwirbt man dabei nicht die Software selbst, sondern nur ein Nutzungsrecht für das Programm. Man darf es eben gemäß der Lizenzbedingungen nutzen und auf so vielen Einzelrechnern installieren, wie man Lizenzen erworben hat. Ein Recht auf Veränderung der Software oder ein Eigentumsrecht an dem Programmcode hat man dadurch aber noch lange nicht erworben.

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TeeTier  22.11.2015, 16:08
@oliberlin

Das stimmt nicht. Jegliche Lizenzklauseln, die eine Manipulation oder Anpassung einer Software verbieten, sind nach deutschem Recht nichtig.

Kauft man eine Software, kann man damit machen, was man will. Und sei es die komplette Umprogrammierung!

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