haftet die schule für geklaute gegenstände in der umkleide?

8 Antworten

Also ich denke, die Schule muss in der Situation für gar nichts haften. Es ist theoretisch Dein Verschulden, wenn Du Dein Handy mit in die Schule nimmst (so blöd das jetzt auch klingt). Aber es ist sozusagen auf Deine eigene Verantwortung, ob Du es mitnimmst. Deswegen würde ich sagen, dass die Schule da raus ist. du bist halt auch ein bisschen selbst Schuld, wei lDu es nicht in die Wertsachenkiste gemacht hast. Ich sprech da nur in sofern aus Erfahrung, weil an unserer Schule, sowas ähnliches passiert ist - Handy aus der Umkleide weg usw. Die Schule hat damit nichts zu tun. Das Einzige was Du jetzt tun kannst, ist vielleicht rumfragen, ob jemand jemanden gesehen hat, der zur Zeit des Unterrichts in der Umkleide war, oder in der Halle. Was Du auch machen kannst, ist Zettel aufhängen, die einen Finderlohn anpreisen o.Ä.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen Gruß, und viel Erfolg!


Nein, die Schule haftet nicht. Dies steht auch oft in den Umkleiden, dass eben keine Haftung für Wertgegenstände stattfindet.

Du musst dir wohl oder übel ein neues Handy kaufen!

Man sollte keine Wertsachen in der Umkleide lassen, eben genau deswegen -Es haftet keiner-

Du bist selbst Schuld wenn du alles in der Umkleide lässt^^

In jeder Hausordnung heißt es eigentlich "Keine Wertsachen in den Umkleideräumen lassen".

Und nein, die Schule haftet nicht für gestohlene Wertgegenstände.

Ich glaube für ein geklautes Handy muss die Schule nicht haften, denn in den meisten Schulen gibt es Handyverbot. Aber melden solltest du es auf alle Fälle und vielleicht auch eine polizeiliche Anzeige machen. Ich hoffe und wünsche dir trotzdem, dass du dein Handy widerbekommst. Ganz liebe Grüße von bienemaus63