Habt ihr euern "Monatlichen Report" von Gutefrage schon bekommen?
17 Stimmen
7 Antworten
Man ändert da sicher etwas dran, weswegen es sich in die Länge zieht. Aber allzu lange kann es nicht dauern :)
L.g. Jan
Mein monatlicher Report für Oktober ist noch nicht gekommen, aber ich hoffe, dass er morgen kommt. :)
Nein, habe ich noch nicht.
Ja, habe ich.
Bin echt überrascht, meine Beiträge wurden fast 93.000 mal gelesen.
Muss daran gelegen haben, dass ich Antworten zu einem bekannten Problem gegeben habe und allein von unangemeldeten Nutzern auch einige 100 ,,Hilfreich" erhalten habe.
Mir fehlt gar nichts und ich habs auch nicht bekommen. Mich würde eher interessieren, ob man sich zusenden lassen kann, was für Daten über mich gesammelt wurden.
Das ist die Frist, die im Regelfall maximal zulässig ist, ansonsten drohen Bußgelder.
und was genau erhalte ich dann zurück? Bei Google geht sowas automatisiert, aber bei Gutefrage habe ich keinen entsprechenden Knopf gefunden. Auerdem kann das ja auch fake sein, was sie zurücksenden. Bußgelder drohen ja nur wenn ich klage, was mich Geld kostet, also wird wohl nie zu sowas kommen.
und was genau erhalte ich dann zurück?
Auskunft über sämtliche Daten, die zu deiner Person gespeichert oder verarbeitet werden.
Auerdem kann das ja auch fake sein, was sie zurücksenden. Bußgelder drohen ja nur wenn ich klage, was mich Geld kostet
Beides falsch. gutefrage ist – so wie jede Firma im Geltungsbereich der DSGVO – zur Auskunft verpflichtet, anderenfalls drohen wie gesagt Bußgelder. Und nein, klagen musst du hier selbstredend nicht, Bußgelder werden von Behörden ausgestellt, in diesem Fall bspw. durch den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit des Freistaats Bayern.
Selbstredend. Einfach einen Antrag um Zusendung der personenbezogenen Daten gem. Art. 15 DSGVO verfassen und per E-Mail (mit Zustellungsnachweis) an info@gutefrage.net versenden oder postalisch (per Einwurf-Einschreiben) an gutefrage.net GmbH, Erika-Mann-Str. 23, 80636 München adressieren. Mit einer Antwort kannst du innerhalb eine Monats rechnen (Art. 12 III DSGVO).