Gymnasium mit 5 im Zeugnis (Schleswig Holstein)?
Moin,
ich habe aus eigener Dummheit in der 9. Klasse in einem Wahlpflichtkurs eine 5. Diese Note steht nun aber in meinem Abschlusszeugnis der 10. Klasse, was heißt, das ich nicht berechtig bin, die Oberstufe zu besuchen. Ist das wirklich so? Kann ich meine gymnasiale Laufbahn hinschmeißen wegen einer 5 aus der 9. Klasse, oder habe ich doch eine Chance? Das Wiederholen der 10. Klasse ist auch keine Möglichkeit, die 5 würde da immernoch stehen, da ich das Fach ja nur in der 9. Klasse hatte. Eine Nachprüfung kann ich in dem Fach auch nicht machen.
4 Antworten
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Es wäre mir neu, dass in der 10. Klasse die Note aus der 9. Klasse steht. Warum sollte das so sein?
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Im Abschlusszeugnis steht immer noch die Note des Wahlpflichtkurses aus der 9. Klasse, frag mich nicht warum das so ist. ich verstehe es auch nicht.
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Wenn ich die Info online richtig verstehe, geht es mit einer 5 noch. Auf jeden Fall entscheiden das die Lehrer in der Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres.
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Mach´ jetzt eine Berufsausbildung. Danach hättest Du die Möglichkeit, auf anderem schulischen Wege die Fachhochschulreife oder sogar die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
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Danke erstmal, aber die Fristen für die Anmeldungen für Ausbildungsplätze sind doch schon längst abgelaufen, oder nicht? Außerdem habe ich da noch das Problem meines Alters, zum beginn der Ausbildung wäre ich dann immer noch 15 und ich glaube nicht, dass mich da jemand will.
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Du solltest mal mit deinem Lehrer darüber sprechen. Vielleicht kannst du die Klasse einfach wiederholen?
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Hab ich schon. Ich kann bis zum 19. (also morgen) einen Antrag einreichen, die Klasse zu wiederholen. Nur leider haben mir bis dahin die Gymnasien auf die ich mich beworben habe, noch nicht zu- oder abgesagt. Außerdem bleibt die 5 auch nächstes Jahr noch im Abschlusszeugnis.
Leider geht es mit einer 5 nicht. Ich zitiere: "Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des Gymnasiums ist ein Mittlerer Schulabschluss, dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist."