gute Idee, die reich machen könnte, vertraglich festhalten und patentieren?


18.09.2023, 15:45

also wir könnten mindestens so 500.000 Euro an Kapital bekommen. Reicht das?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja, vertraglich festhalten und patentieren lassen. 80%
Nein, einfach naiv sein und sich abzocken lassen. 20%

1 Antwort

Hallo FrecherKerl1,

ihr solltet dringend mit einem Patentanwalt sprechen. Denn die Erfindung gehört deinem Arbeitgeber.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

§ 5 Meldepflicht [Auszug]
(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich in Textform zu bestätigen.

i.V.m.

§ 6 Inanspruchnahme
(1) Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung durch Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.
(2) Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 und 3) gegenüber dem Arbeitnehmer durch Erklärung in Textform freigibt.

und

§ 7 Wirkung der Inanspruchnahme [Auszug]
(1) Mit der Inanspruchnahme gehen alle vermögenswerten Rechte an der Diensterfindung auf den Arbeitgeber über.

Es ist somit zunächst die Entscheidung deines Arbeitgebers was aus der Erfindung wird.

Bevor dein Arbeitgeber die Erfindung nicht freigibt (dir also "schenkt") gehört sie dir nicht, du darfst sie also auch nicht zum Patent anmelden.


FrecherKerl1 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 16:20

die Idee kam mir aber bereits im Studium?!

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DerGrafDuckula  18.09.2023, 16:24
@FrecherKerl1

Darum solltet ihr dringend mit einem Patentanwalt sprechen:

§ 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen [Auszug]
[...]
(2) Gebundene Erfindungen (Diensterfindungen) sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder
1. aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder [...]

Auch bei einer freien Erfindung gilt:

§ 19 Anbietungspflicht [Auszug]
(1) Bevor der Arbeitnehmer eine freie Erfindung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses anderweitig verwertet, hat er zunächst dem Arbeitgeber mindestens ein nichtausschließliches Recht zur Benutzung der Erfindung zu angemessenen Bedingungen anzubieten, wenn die Erfindung im Zeitpunkt des Angebots in den vorhandenen oder vorbereiteten Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers fällt. Das Angebot kann gleichzeitig mit der Mitteilung nach § 18 abgegeben werden.
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FrecherKerl1 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 16:38
@DerGrafDuckula

§ 19 Anbietungspflicht [Auszug]

Das ja sowieso! Ich will mir selbst ja die Arbeit erleichtern.

Und was ist wenn ich die Erfindung @home weiter anfertige? Der Geschäftsführer ist ohnehin toll. Ein prozentualer Anteil wäre da schon ok.

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DerGrafDuckula  18.09.2023, 16:45
@FrecherKerl1

Zunächst besteht die Meldepflicht und i.d.R. gehen alle Rechte an der Erfindung an den Arbeitgeber. Dieser hat dann das alleinige Recht (teilweise auch die Pflicht) zur Anmeldung.

Nur für den (seltenen) Fall, dass es sich tatsächlich um eine freie Erfindung handelt, hast du die Pflicht, deinem Arbeitgeber die Rechte zur Benutzung anzubieten.

Was ihr sonst noch vereinbart ist eure Sache. Das Arbeitnehmererfindergesetz schreibt u.a. auch vor, dass ein Erfinder "angemessen vergütet" werden muss, zusätzlich zum Lohn. Das führt hier und jetzt aber zu weit. Haltet die Erfindung geheim, sonst könnt ihr ohnehin kein Patent bekommen und vereinbart einen Termin mit einem Patentanwalt um die Inhaberschaft der Rechte zu klären. Für die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung braucht ihr sojemanden ohnehin. Kosten für die Klärung der Rechtslage, Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung irgendwas zwischen 5500 € & 8500 €, für ein Gutachten wie gut eure Chancen auf eine Erteilung ist und wie weit ein realistischer Schutzumfang reichen wird und eine FTO ggf. zusätzliche 3500 € bis 5000 €. So ganz grob über den Daumen gepeilt.

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FrecherKerl1 
Beitragsersteller
 18.09.2023, 16:47
@DerGrafDuckula

die Vergütung ist ohnehin extrem gut. Vorher wird ja ein Vertrag geschlossen, in dem alles vereinbart wird. Der AG wird selbstverständlich berücksichtigt.

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DerGrafDuckula  18.09.2023, 17:23
@FrecherKerl1

Du kannst aber nur Verträge schließen über Rechte die du auch besitzt, d.h. wenn das Recht, wie in den meisten Fällen bei deinem Arbeitgeber liegt, kannst du nur schwer etwas vereinbaren. Darum der dringende Tipp: Ab zum Patentanwalt!

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