Grundschullehrerin - Kann dieses Gehalt stimmen?
Kürzlich hörte ich von einer Grundschullehrerin, die angeblich 3900 € netto (!) im Monat haben soll.
Dafür müsste sie aber bei Steuerklasse 1 annähernd 7000 € brutto verdienen und es wäre mir neu, daß Grundschullehrer über so ein hohes Gehalt verfügen.
Kann das also stimmen oder hat hier vielleicht jemand brutto mit netto verwechselt? Denn ca. 4000 € brutto wären ja auch schon nicht schlecht, aber das wäre ein Gehalt, das ich in diesem Beruf noch nachvollziehen könnte.
18 Antworten
Kann schon hinkommen, wenn sie etwas älter ist, Zuschlag für verheiratet und wenn sie Kinder hat.
verbeamtet, mit Leitungsfunktion... das kommt schon hin
die bekommen A12, google beamtenbesoldung
wenn die um die 60 ist, kann das schon sein und die zahlen keine sozialversicherungen erst mal, die müssen sich privat versichern, das wird sie auch unterschlagen haben
die haben erst mal viel mehr netto als andere, dann versichern sie sich privat, das muss man natürlich einrechnen, für einen objektiven vergleich
Weil ich es weiß. Stichwort B-Tabelle.
https://www.dataline.de/fachwissen/steuerrechtliches/lohnsteuertabelle-a-und-b-die-unterschiede.html
erst schlaumachen, dann posten.
3.900 € netto sind schon möglich. Das ist aber von mehreren Faktoren abhängig.
Gehen wir mal davon aus, das die Lehrerin beamtet ist. In NRW werden beamtete Grundschullehrerinnen nach A12 oder A13 besoldet. Die Grundbezüge für A12 liegen je nach Erfahrungsstufe (E4 - E12) zwischen 3.541,01 und 4.586,86 € brutto. Bei A13 liegen die Grundbezüge je nach Erfahrungsstufe (E5 - E12) zwischen 4.133,03 und 5.091,26 € brutto.
Die Erfahrungsstufen erhöhen sich mit der Dienstzeit. Bis E5 alle 2 Jahre, von E5 bis E9 alle 3 Jahre, ab E9 alle 4 Jahre. Eine beamtete Grundschullehrerin nach A12 wird also nach 26 Dienstjahren die letzte Erfahrungsstufe erreichen.
Weiterhin kommt es darauf an, ob sie verheiratet ist und wie viele Kinder sie hat. Das kommt als Familienzulage noch auf die Grundbezüge drauf.
Beamte leisten keine Sozialabgaben und haben dementsprechend auch erstmal mehr netto als Angestellte. Allerdings muss der Beamte die Kosten für die PKV selbst tragen und von seinem netto bezahlen.
Ja als Rektor (A14 an sehr großen GS), hier gings um eine Lehrerin, die ist A12.
Das ist von der Besoldungsgruppe abhängig, sprich wie lange der Lehrer dort beschäftigt ist, etc.
Google hilft da schnell weiter.... http://www.oeffentlichen-dienst.de/news/69-gehalt/300-grundschullehrer-gehalt-lehrergehalt.html
DIe Erklärung ist nicht richtig. Achte auf die Differenzierung zwischen Stufen und Gruppen.
Ganz grob:
Stufen -> Dauer des Beamtenstatus der Person
Gruppe -> Häufigkeit der Beförderung bzw. Art der Laufbahn
Dafür zahlen Sie mehr Steuern