Grundherrschaft und Leibeigenschaft unterschied?

2 Antworten

Grundherrschaft bezeichnet die Herrschaft (also das Eigentumsrecht) über Grund und Boden und alles, was sich darauf befindet. Dazu können natürlich auch Bauern oder Arbeiter gehören (Leibeigenschaft) aber nicht notwendigerweise.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Heilpraktiker-Ausbildung

Die Grundherrschaft bedeutet, dass der Gund und Boden, den die Bauern bewirtschaften, dem Grundherrn = Grafen, Ritter, Fürst - gehört. Die Bauern haben den Grund und den Hof als Lehen. Daher stammt auch der Familiennamen Lehner, Lechner oder Lehmann.

Die Leibeigenschaft bedeutet, dass der Leibeigene der Knecht oder Sklave seines Herrn ist. Der Herr ist ein Adeliger - der Graf, Ritter oder Fürst,...

Im engeren Sinn besitzt der Herr den Sklaven oder die Sklavin und kann diesen auch an einen anderen Herrn verkaufen.