Grundfreibetrag?

2 Antworten

Der Grundfreibetrag ist für die Frage relevant, ob Einkommensteuer anfällt. Liegt dein sogn. "zu versteuernde Einkommen" (wird nach Abgabe einer Steuererklärung vom FA ermittelt), wo alle deine Einkünfte drin sind, drunter, fällt keine Einkommensteuer an. Ansonsten schon.

Zu deiner Frage:

Wenn der Minijob pauschal besteuert wird, dann gehört er in keine Steuererklärung rein.

Wird er aber über die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse 6 = Abgabeverpflichtung zur Steuererklärung), dann ja.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Kommt drauf an...

In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Abgaben einschl. Steuern im Gewerbe:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Falls der Minijob-Arbeitgeber mit 2% den Minijoblohn pauschalversteuert, dann mußt du den Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben ;-)

Rechnet das Lohnbüro den Minijoblohn individuell nach der Lohnsteuerklasse ab, dann kommt der Betrag in den Grundfreibetrag; also muß der Minijoblohn in der Ek-Steuererklärung angegeben werden :-((

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung