Gründe für einen Schulverweis?
Ich hab ma ein problem..oder eher meine freundin.. sie hat einen durchschnitt von ungefähr 3 in der schule un diebdirektorin hat ihr win verweis angedroht wegen nicht erbrachter schulleistung.. das darf sie aber garnicht (wir hatten einen lehrer gefragt das darf sie rein rechtlich nicht wegen so einem grund)und dann hat sie nach dem wahren grund gefragt aber sie möchte ihn meiner freundin nicht sagen....der verweis ist raus un er wird am dienstag abgeschickt ...meine freundin hat nichts gemacht wirklich ... nun zu meiner frage.. darf die direktorin überhaupt den grund verschweigen oder muss sie ihn erzählen..? Und was gibt es für gründe un jemanden von der schule zu verweisen? Ich brauche dringend eure hilfe...
Hilfe von ausen will sie auch nich...sprich vertrauenslehrer ,elternsprecher,ect..
Ich will sie nicht einfach hängen lassen ... danke im vorraus..
6 Antworten
Wegen dem Notendurchschnitt, auch wenn es noch schlechter gewesen wäre, darf sie keinen Verweis ausstellen und habe auch noch nie von sowas gehört. Aber in dem Brief die schon unterwegs ist steht der (eventuell wahre?) Grund. Sie soll sich dann mit ihren Eltern darüber reden ob die vielleicht eventuell was machen können wie mit der Direktorin zu sprechen denn sie hätte meiner Meinung nach dir sofort sagen müssen, worum es in dem Verweis geht denn ich bezweifle auch, dass es wegen dem Notendurchschnitt ist.
Achso, eine Verweisung... habe das erst jetzt gelesen. Doch nicht wegen einem 3er Durchschnitt? Das kann einfach nicht sein.
In den Verweis steht doch der Grund drin , wartet ab bis der ankommt
Du hast leider GAR NICHTS verstanden.
Ein Schulverweis ist nicht dasselbe wie eine Verweisung von der Schule.
Ein Schulverweis ist ein offizieller, schrftlicher Tadel, der in die Schülerakte kommt und der erst bei wiederholtem Fehlverhalten zu weiteren, schwereren Maßnahmen führt. .
Eine Verweisung von der Schule ist dasselbe wie "von der Schule fliegen", aber dies kann nur eine offizielle Lehrerkonferenz unter Mitwirkung von Eltern- und Schülervertretern beschließen. Einen Verweis kann der Schulleiter dagegen selbstverständlich selbst schreiben, das kann sogar der Klassenlehrer.
P.S. Beim nächsten Mal bitte "im Voraus" richtig schreiben.
Das kommt auf das Bundesland an. In NRW z.B. ist der ugs. "Verweis" die niedrigste Ordnungsmaßnahme und das kann selbstverständlich NICHT der Klassenlehrer.
Gründe wären z.B Aggressives verhalten... Sie darf nicht scblecht auffallen, denn wenn die lehrer sie nicht mögen finden sie immer etwas. Den grund sagen muss die Direktoren, wende dich (oder sie) mal ans schulamt. Denn einfach so eim schulverweis zugeben ist schulgesetzlich verboten. Denn sie ist schulpflichtig, dann muss sie ein grund haben. Was noch seehr wichtig ist geht zu der Direktorin und lässt es bestätigen, das sie den grund nicht nennen will. Unterschrift nicht vergessen!! Zählt als beweis mit der bestätigung kònnt ihr zum schulamt ! Ich hoffe ich konnte helfen Lg
Die Eltern werden sich sicherlich drum kümmen.
Notfalls müssen die sich an die nächsthöhere Instanz (Schulamt) wenden.