Grafikkarte RTX 3060?

Kerner  17.11.2023, 07:30

Wieviel Geld kannst du denn ausgeben?

Welche RTX 3060 ist es denn?

nicolehny 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 08:01

Gigabyte GeForce RTX 3060 Vision OC 12G LHR keine Ahnung warum die Schrift so ist ich hab den namen kopiert, aufjedenfall nicht mehr als 350 Euro leider

2 Antworten

Hallo,

die RTX 306 war zum Release eine solide Grafikkarte. Hat immerhin genug VRAM. Mittlerweile finde ich den Chip halt etwas mager. Als gute Alternative kann ich die AMD RX 6700(XT) hier empfehlen.

LG

Hallo,

eine RTX 3060 würde ich nicht mehr kaufen.

Also wenn dann eine RTX 4060 TI.

Oder noch besser.

Aber du weißt schon dass du bei Gigabyte 3 Jahre Hersteller-Garantie,
auf die NVIDIA Grafikkarten hast?!

Hansi


nicolehny 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 07:58

ja schon klar, aber ich bin halt auch nicht reich mit empfehlenswert meinte ich preis Leistungsmäßig :) und die Garantie ging bei mir nur paar Monate weil ich keine extra 100 Euro draufzahlen wollte xd aber danke dir für deine Antwort

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Kerner  17.11.2023, 08:04
@nicolehny

Nein,

das ist unabhängig vom Einkaufspreis.

Selbst wenn du nur 1,-€ dafür bezahlt haben solltest,

und diese gebraucht erworben wurde.

Wichtig ist nur ein Beleg über das Datum des Einlaufes.

Und eben die Seriennummer.

Die 100,-€ sind lediglich für eine Versicherung,

die absolut überflüssig ist.

Hansi

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nicolehny 
Beitragsersteller
 17.11.2023, 08:05
@Kerner

dann guck ich nochmal nach hm

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Kerner  17.11.2023, 08:13
@nicolehny

Versuchen kann man es immer einmal oder mehrmals.

Und lass dich nicht "abspeisen"!

Gerade bei einem "Herstellungsfehler",

kann man sogar auf "Verstecktem Mangel" pochen.

Der Mangel wird so gehandhabt, als ob er von Anfang an vorhanden war. Der Händler ist zur Nacherfüllung verpflichtet, sonst ist er Schadensersatzpflichtig. Wenn er die gleiche Karte nicht mehr liefern kann, kann er auch eine gleichwertige Schicken. Es kommt aber darauf an, dass du nicht schlechter gestellt wirst, als mit der ursprünglichen Karte. Es ist aber schwierig, verschiedene Karten miteinander zu vergleichen.
Es gibt diese Praxis der Zeitwertgutschrift, wenn der Händler seine Vertragspflicht nicht mehr erfüllen kann, weil er keine passende Hardware mehr hat. Die Schadenshöhe ist nicht unbedingt der Kaufpreis. Man kann hier zum Beispiel die Wiederbeschaffungskosten am Markt annehmen, sofern die Karte noch irgendwo verfügbar ist. Eine pauschale Wertminderung anzunehmen halte ich für nicht zulässig, allerdings kann es schwierig werden. Zum Teil muss man hier hartnäckig bleiben und korrekt argumentieren, da die schon mal auf meiner Meinung nach unzulässige AGBs pochen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass, wenn man dem Händler klar macht, dass man gleichgestellt werden will und dieser nicht die exakt gleiche Hardware liefern kann, man meistens den kompletten Kaufpreis zurück erstattet bekommt.

Und da gibt es keine Fristen.

Hansi

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