Gilt das reverse Charge Verfahren auf Amazon weltweit?

1 Antwort

§ 13b UStG gilt für B2B, insofern ist es völlig irrelevant, aus welchem Land der letztendliche Kunde kommt.

Dir sollte aber bewusst sein, dass du unabhängig von der Umsatzsteuer ein Gewerbe anzumelden hast und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben musst. Da du gemäß einer anderen Frage nicht geschäftsfähig bist, ist dir dies auch nicht ohne Erlaubnis des Familiengerichts möglich.

LG


MxSchenk 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 16:52

Erlaubnis habe ich und da es eine künstlerische Tätigkeit ist ist es ein Freiberuf! Somit ist kein Gewerbe erforderlich. Aber danke für die Antwort :)

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ruhrgur  22.07.2024, 16:58
@MxSchenk
Erlaubnis habe ich

Eine Erlaubnis deiner gesetzlichen Vertreter ist nicht ausreichend, du benötigst die Erlaubnis des zuständigen Familiengerichts.

da es eine künstlerische Tätigkeit ist

Das wage ich hier in Frage zu stellen. Du bist vermutlich nicht einfach künstlerisch tätig und willst deine Design unter die Leute bringen, sondern legst es darauf an, mit dem Verkauf von Kleidung Profit zu machen. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt hier nicht vor, entsprechend ist auch ein Gewerbe anzumelden. Beim Finanzamt musst du dich im Übrigen so oder so melden.

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MxSchenk 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 21:29
@ruhrgur

Die Erlaubnis des Familiengerichts habe ich bereits. Und es ist eine Freiberufliche Tätigkeit weil ich keine Kleidung verkaufe sondern lediglich Lizenz Geschäfte (für meine Designs) mit Amazon mache.

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